Pressemitteilung

Weidel: Aufhebung des Burkini-Verbots leistet Parallelgesellschaften Vorschub

Berlin, 14. Juni 2019. Das Oberverwaltungsgericht von Rheinland-Pfalz hat das Koblenzer Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in einem Eilverfahren vorläufig aufgehoben.

Die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, kritisiert dieses Urteil:

„Das Urteil, das Koblenzer Burkini-Verbot aufzuheben, ist ein falsches Signal. Eine Ganzkörperverschleierung in städtischen Schwimmbädern entspricht weder hygienischen Standards, noch dient es der Integration muslimischer Mitbürgerinnen. Im Gegenteil wird damit die bereits bestehende Aufspaltung in Parallelgesellschaften verfestigt.

Koblenz hatte mit dem Verbot solcher sogenannten Burkinis einen Schritt in die richtige Richtung unternommen. Das wird nun leider mit Hilfe fragwürdiger Rechtsauslegung torpediert.

Hier sollte aber das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Es ist nun auch Aufgabe der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingen so zu gestalten, dass der begonnene richtige Weg nicht nur in Koblenz, sondern deutschlandweit weitergegangen werden kann.“

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