Pressemitteilung
Mariana Harder-Kühnel: Familienministerium fördert Kultur der Denunziation
Berlin, 16. Februar 2023. Die linke Amadeu-Antonio-Stiftung hat die nach eigenem Bekunden „erste bundesweite Meldestelle für Antifeminismus“ eingerichtet. Hierzu hat sie eine gesonderte Webseite ins Leben gerufen, über die die Bürger „unkompliziert Meldung“ zu „antifeministischen Vorfällen“ machen können, die dort schließlich gesammelt und dokumentiert werden. Gefördert wird diese öffentlich zugängliche Meldestelle durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ des Bundesfamilienministeriums.
Dazu teilt die Obfrau der AfD-Bundestagsfraktion im Familienausschuss, Mariana Harder-Kühnel, mit:
„Durch eine solche ,Meldestelle‘ wird in unserem Land mithilfe staatlicher Fördermittel eine Kultur der Denunziation und des Misstrauens etabliert. Hierbei soll das hart erarbeitete Steuergeld der Bürger paradoxerweise für einen Internetpranger zweckentfremdet werden, der dazu geeignet ist, sie zu gegenseitigen Verdächtigungen anzustiften und damit unsere gesamte Gesellschaft tief zu spalten. Auch ließe sich der Wahrheitsgehalt der gemeldeten Vorfälle nicht zweifelsfrei überprüfen.
Da der Begriff des ,Antifeminismus‘ sehr weit ausdehnbar ist und darunter von Vertretern der radikalen Linken sogar Komplimente oder höflich gemeinte Gesten von Männern subsumiert werden, lädt die neu geschaffene Meldestelle regelrecht zum Missbrauch zulasten von unbescholtenen Bürgern ein.
Unsere Strafjustiz bietet jedoch bereits jetzt einen hinreichenden Schutz vor Gewalt und Nachstellungen gegenüber Frauen, sodass Meldestellen dieser Art nicht erforderlich sind. Unser freiheitlicher Rechtsstaat und unser Grundgesetz kennen überdies keinerlei Moralprinzip, das die Bürger zu einem von linken Interessengruppen als moralisch gut empfundenen Verhalten verpflichtet.
Die AfD-Fraktion fordert, dieser Meldestelle unverzüglich die staatlichen Fördergelder zu entziehen, bevor sie von anderen als Vorbild zur Einrichtung weiterer Denunziationsstellen für angebliche Vorfälle ,gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit‘ herangezogen wird. Dem Staat ist es untersagt, in den Kernbereich zwischenmenschlicher Kommunikation hineinzuwirken und die Bürger zu einem von ihm als erstrebenswert angesehenen Verhalten zu erziehen, indem er unerwünschte Verhaltensweisen, die nicht dem Strafrecht unterliegen, auf andere Weise sanktioniert. Der Wesensgehalt des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Bürger darf von ihm nicht angetastet werden.“
Beitrag teilen