Gesetzentwurf
Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der besonderen Zuwendung für Opfer kommunistischer Gewaltherrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR im Zeitraum vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990
Berlin, 13. Juni 2023. Nach über drei Jahrzehnten nach der deutschen Wiedervereinigung und dem Ende der kommunistischen Unrechtsherrschaft in SBZ und DDR bestreiten immer noch betroffene Opfer Rehabilitierungsverfahren.
Gerade im Zusammenhang mit dem Rentenreintritt findet bei vielen Opfern die Aufarbeitung des erlittenen Unrechts statt, so das bis heute immer noch bisher nicht bekannte Opfer ihre Ansprüche geltend machen. Insgesamt sind die Zahlen der Anträge auf Rehabilitierung rückläufig. Der Lauf der Zeit und das naturgegebene Alter der Opfer der schon Jahrzehnte zurückliegenden politischen Verfolgungen sind der Grund hierfür. Dennoch ist aufgrund der immer noch vorhandenen Antragseingänge klar erkennbar, dass die Rehabilitierung von kommunistischem Unrecht bis heute noch nicht abgeschlossen ist und kein Gebiet der Rechtsgeschichte darstellt. So wurden auch die Fristen in den Rehabilitierungsgesetzen erst gestrichen. Das in der Diktatur erlittene Unrecht soll weiterhin gelindert werden. Die durch das Unrecht bis heute beeinträchtigte Lage der Opfer soll verbessert werden und die Folgen der Freiheitsentziehung, die in Form von Altersarmut auftreten, verhindert werden. Eine durch die Brandenburger Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur entstandene Studie (Vgl. Die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD); Berliner Institut für Sozialforschung GmbH (BIS)(2020)) findet Erwähnung im Jahresbericht 2022 „Die Unterstützung der Opfer der SED-Diktatur – unsere gemeinsame gesamtdeutsche Verantwortung“ (Drucksache 20/2220) der Bundesbeauftragten für die Opfer der SED-Diktatur auf S. 11, wo auf ein Ergebnis der zuvor genannten Studie verwiesen wird, nachdem jeder zweite Betroffene von kommunistischen Unrecht in Brandenburg an der Grenze zur Armutsgefährdung lebt und rund jedes Dritte Opfer über ein Einkommen von weniger als 1000 Euro verfügt. Auch wird durch die Beauftragte auf die Feststellung der Studie hingewiesen, dass von 60 Prozent der Opfer das physische und seelische Leiden als Folge der politischen Verfolgungsmaßnahmen in SBZ/DDR als bis zu ihrem heutigen Alltag hinein fortwirkend beschrieben wird.