Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen
Entwurf eines Gesetzes zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen
Berlin, 24. März 2026. Die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag stellt fest, dass Wirtschaftsunternehmen zunehmend einem parteipolitischen Konformitätsdruck ausgesetzt sind. Vermutete Nähe zur AfD-Fraktion führt zu Kampagnen, in denen diskriminierende Sticker auf Produkte geklebt und Boykottaufrufe gegen Unternehmen gestartet werden. In einer weiteren Aktion wurden Mitglieder von Unternehmensverbänden aufgefordert, eine „Brandmauer“ einzuhalten, andernfalls öffentlich bloßgestellt zu werden. Solche Boykottmaßnahmen gefährden den freien Wettbewerb und verletzen die parteipolitische Neutralität der öffentlichen Hand. Der Gesetzentwurf erweitert § 21 GWB um ein Verbot für gemeinnützige Organisationen im Sinne des Steuerrechts sowie für von diesen finanziell, organisatorisch oder personell unterstützte Vereinigungen, Unternehmen oder Verbraucher aus parteipolitischen Gründen zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber anderen Unternehmen zu veranlassen. Betroffene Unternehmen erhalten Klagerechte auf Unterlassung und Schadensersatz; Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit nach § 81 Abs. 3 Nr. 1 GWB verfolgt. Haushaltsausgaben und bürokratische Aufwände entstehen nicht. Das Gesetz tritt unmittelbar nach Verkündung in Kraft.
Beitrag teilen















