Spahns Umgehung der deutschen Gesetzeslage mehr als irritierend

Spahns Umgehung der deutschen Gesetzeslage mehr als irritierend

Berlin, 16. Juli 2026. CDU-Fraktionschef Jens Spahn hat öffentlich bekanntgegeben, Vater eines Sohnes geworden zu sein. Das Kind wurde von einer sogenannten Leihmutter in den USA ausgetragen. Laut Medienberichten soll Spahns Mann genetischer Vater des Jungen sein. Vor wenigen Jahren hatte das Bundesministerium für Gesundheit unter Leitung von Spahn Forderungen der FDP nach einer teilweisen Legalisierung von Leihmutterschaften in Deutschland zurückgewiesen. Dazu erklärt der bildungs- und familienpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Reichardt:

„Nach Hendrik Streeck verkündet nun mit Jens Spahn ein weiterer, mit einem Mann verheirateter, hochrangiger CDU-Politiker in irritierender Weise in die bundesdeutsche Öffentlichkeit, Vater geworden zu sein. Dabei lässt er bewusst unerwähnt, dass der von ihm gewählte Weg der Leihmutterschaft in Deutschland gesetzlich verboten ist. Auch zu seiner diesbezüglichen Positionierung während seiner Zeit im Amt des Gesundheitsministers schweigt sich Spahn aus. Stattdessen spricht Spahn in vernebelnder Absicht von in Deutschland gegenüber Leihmutterschaften existenten Vorurteilen. Damit kopiert er die klassisch-kulturkämpferische Vorgehensweise der politischen Linken. Spahn legt mit seinem Verhalten nicht nur offen, wie unglaubwürdig er ist und wie wenig ihm die Rechte von Frauen und Kindern wert sind. Er zeigt zugleich ohne Hemmung, dass in Deutschland geltende Rechtsnormen für ihn selbst keine Richtschnur darstellen. Das ist für einen Spitzenfunktionär der Christdemokraten mehr als erbärmlich und zeigt, wie wenig staatspolitischer Geist in der Union noch vorhanden ist.“ Die AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Bessin, Mitglied im Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, ergänzt: „Bereits mehrfach haben wir klargemacht, dass das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland nicht gelockert werden darf. Wir fordern zudem auch für Deutschland, dass Leihmutterschaft nicht nur im Inland verboten bleiben muss, sondern der Bundestag zusätzlich die Inanspruchnahme im Ausland nach italienischem Vorbild unter Strafe stellen muss und damit ein klares Signal gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Lebens setzt.“

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