Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien

Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung von Transparenz hinsichtlich der Aufnahme von Krediten durch Parteien

Berlin, 22. September 2026. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir uns für mehr Transparenz bei der Kreditaufnahme politischer Parteien ein und wollen bestehende Regelungslücken im Parteiengesetz schließen. Während Spenden ab bestimmten Beträgen namentlich veröffentlicht werden müssen, fehlt eine vergleichbare Offenlegungspflicht für Darlehen, obwohl diese eine ebenso große Abhängigkeit von Geldgebern begründen und sogar verdeckte Zuwendungen ermöglichen können. Die AfD-Bundestagsfraktion schlägt daher vor, Kredite künftig gesondert im Rechenschaftsbericht auszuweisen und dabei Name und Anschrift des Gläubigers, Höhe des Betrags, Zinssatz, Tilgungsbedingungen sowie Datum und Laufzeit des Kredits anzugeben, sobald die Summe 10.000 Euro übersteigt. Zusätzlich soll eine unverzügliche Meldung an den Präsidenten des Deutschen Bundestages erfolgen, der diese Informationen öffentlich macht. Kredite mit Konditionen, die erheblich von üblichen Marktbedingungen abweichen, wollen wir als unzulässig erklären, um verdeckte Spenden zu verhindern. Bei Verstößen gegen die neuen Melde- und Veröffentlichungspflichten sind empfindliche Sanktionen vorgesehen. Damit schaffen wir klare Regeln für eine Finanzierungsform, die von anderen Parteien bereits in großem Umfang genutzt wird, und stärken das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit politischer Parteien.

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