Bundesregierung kennt die Kosten von Schiffsunfällen nicht

Bundesregierung kennt die Kosten von Schiffsunfällen nicht

Berlin, 3. November 2026. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 21/8643 ) offenbart erhebliche Defizite bei der Erfassung von Schäden durch Schiffsunfälle auf deutschen Bundeswasserstraßen. Obwohl Schiffsunfälle statistisch erfasst werden, kann die Bundesregierung keine umfassenden Angaben zu entstandenen Schäden, Reparaturkosten und Versicherungsleistungen machen. Eine Verbesserung dieser Datenerfassung ist nicht geplant. Dazu sagt der AfD-Bundestagsabgeordnete René Bochmann:

„Es ist ein Armutszeugnis, dass die Bundesregierung nicht umfassend sagen kann, welche Kosten durch Schiffsunfälle entstehen und in welchem Umfang möglicherweise der Steuerzahler dafür aufkommen muss. Noch unverständlicher ist, dass sie daran
offenbar nichts ändern will.

Besonders bedenklich ist, dass der Bundesregierung auch keine Erkenntnisse darüber vorliegen, bei welchen Unfällen ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen werden konnte.

Während für jedes Auto eine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, fehlt eine vergleichbare allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht für Binnenschiffe. Dabei können Havarien an Schleusen, Brücken und Wasserstraßen Schäden in Millionenhöhe
verursachen.

Die AfD-Fraktion fordert deshalb eine gesetzliche Haftpflichtversicherung für gewerblich eingesetzte Binnenschiffe sowie eine transparente Erfassung sämtlicher Schäden und Kosten.

Wer Schäden verursacht, muss dafür haften. Der Steuerzahler darf nicht zum Ausfallbürgen werden. Es gilt das Verursacher-Prinzip.“

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