Pressemitteilung

Brandner: EuGH-Urteil zu Architektenhonoraren ist erneuter Angriff auf Freie Berufe in Deutschland

Berlin, 5. Juli 2019. Mit seinem Urteil zur Honorarordnung für Architekten und Ingenieure hat der EuGH die feindliche Haltung der EU gegen die Freien Berufe in Deutschland wieder bekräftigt. Künftig werden Architekten und Ingenieure, aber auch Bauherren, unter erheblicher Planungsunsicherheit leiden.

Stephan Brandner, AfD-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, kritisiert dieses Urteil des EuGH mit Blick auf die hohe Qualität der Leistungen der Freiberufler:

„Mit diesem Urteil des EuGH gegen die Freien Berufe in Deutschland werden Einschnitte in Qualitätsstandards und Verdienstmöglichkeiten stattfinden. Dieses Urteil ist nur der Auftakt, um auch noch andere Honorarregelungen, zum Beispiel die der Rechtsanwälte, zu kippen. Die auf Selbstverwaltung, Eigenverantwortung und Berufsethos gründenden Freien Berufe sind ein wichtiger Bestandteil unserer Wirtschaftsverfassung und können auf eine jahrzehntelange Erfolgsgeschichte zurückblicken. Wenn die EU dagegen vorgehen will, überschreitet sie klar ihre Kompetenzen.“

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