Gesetzentwurf

Entwurf eines Gesetzes zur Verhinderung der Einführung einer Impfpflicht durch Rechtsverordnung

Berlin, 13. Januar 2023. Verschiedene Initiativen zur Einführung einer Corona-Impfpflicht sind am 7. April 2022 im Deutschen Bundestag gescheitert. Eine Mehrheit war für keine der Initiativen zu Stande gekommen. § 20 Abs. 6 und 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sieht allerdings eine Rechtsgrundlage für die Einführung von Impfpflichten durch Rechtsverordnung vor.

Die Regelung lautet: „Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates anzuordnen, dass bedrohte Teile der Bevölkerung an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe teilzunehmen haben, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist.“ Bisweilen hat die Bundesregierung keinen Gebrauch von dieser Regelung gemacht, was dazu führt, dass die Landesregierungen gemäß § 20 Abs. 7 zum Erlass einer entsprechenden Vorordnung ermächtigt sind. Auch sie haben aber bislang keinen Gebrauch davon gemacht.

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