Pressemitteilung

Glaser: Lediglich ein Publikumseffekt – Entwurf zum Einkommenssteuergesetz hat mit steuerlicher Entlastung von Familien nichts zu tun

Berlin, 28. Juni 2018. Der Bundesfinanzminister hat heute einen Referentenentwurf zum Einkommenssteuergesetz vorgestellt, der als „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien“ etikettiert ist. Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs besteht darin, ab Mitte 2019 den Grundfreibetrag der steuerfreien Einnahmen aller Steuerpflichtigen der Inflationsentwicklung anzupassen. Dazu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser:

„Der Gesetzesvorschlag hat lediglich die Wirkung, eine heimliche Steuererhöhung zu vermeiden, die wegen allgemeiner Geldentwertung entstanden ist beziehungsweise jährlich wiederkehrend entsteht. Die Vermeidung einer Steuererhöhung als ‚steuerliche Entlastung‘ zu verkaufen, ist eine dreiste Täuschung des Publikums.

Das Gleiche gilt prinzipiell für die Anhebung des Kindergeldes und des Kinderfreibetrages.

Beide Maßnahmen gehören zum üblichen gesetzgeberischen Programm, dem jeweils ein Bericht vorhergehen soll, welcher die Inflationsauswirkungen auf die Steuerlast rechnerisch genau darstellen soll. Ein solcher Bericht liegt bisher nicht vor. Es geht bei der gesamten Aktion also lediglich um einen Publikumseffekt, welcher die derzeit schlechte Stimmung für die Große Koalition aufhellen soll. Mit der ‚steuerlichen Entlastung von Familien‘ hat das alles nichts zu tun.“

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