Pressemitteilung
Jongen: Deutsche Museen vor postkolonialem Schulddiskurs schützen
Berlin, 5. April 2019. Der Bundestagsausschuss für Kultur und Medien hatte in seiner 26. Sitzung am 3. April 2019 neun Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema „Kulturpolitische Aufarbeitung des Sammlungsgutes aus kolonialen Kontexten“ geladen. Unter den Sachverständigen, die gehört wurden, befanden sich unter anderem der Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Prof. Dr. Hermann Parzinger, die französische Kunsthistorikerin Bénédicte Savoy und der frühere Berliner Kulturstaatssekretär Ludwig von Pufendorf. Zugegen waren weiter die Staatsministerinnen Grütters (CDU) und Müntefering (SPD).
Der kulturpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Dr. Marc Jongen, wandte sich zunächst gegen eine nur negative Kategorisierung der deutschen Kolonialzeit. Mit Blick auf das Thema Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten machte er deutlich, dass hier vor allem moralische Gründe geltend gemacht würden. Juristische Einwände, die gegen eine Restitution sprächen, würden auf diese Weise ausgehebelt. Jongen verwies unter anderem auf einen Leitfaden des Deutschen Museumsbundes, in dem festgestellt wurde, dass alle Herausgabeansprüche, die auf Vorgängen aus der Kolonialzeit beruhten, nach deutschem Recht verjährt seien.
In eine ähnliche Richtung äußerte sich der Sachverständige Ludwig von Pufendorf, der die „Trennung von Moral und Recht“ bei Restitutionsfragen als „verheerend“ bezeichnete. Es könne nicht angehen, dass damit unterstellt werde, dass dem „Recht jeglicher ethischer Kern“ fehle. So könne man an die Aufgabe der Restitution nicht herangehen. Ohne „völkerrechtliche Expertise“ komme man in dieser Frage nicht weiter.
Dr. Götz Frömming, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss Kultur und Medien, warb mit Blick auf die insbesondere von den Grünen geforderten Umbenennungen von Straßen, die den Namen von Kolonialpionieren tragen, für die Idee, das Wirken heute umstrittener Personen auf speziellen Straßenschildern zu erklären: „Wer umbenennt, löscht die Erinnerung aus“, betonte Frömming. Zudem sei es vorstellbar, dass Straßennamen heute nicht ausschließlich ehrende, sondern auch erinnernde Funktion haben könnten. Er verwies dabei auf die Möglichkeit, dass ein Straßenviertel, wie etwa das „Afrikanische Viertel“ in Berlin, auch ein Erinnerungsort sein könnte.
In seiner 25. Sitzung hatte der Ausschuss den Antrag der AfD auf Stopp des Baues des Freiheits- und Einheitsdenkmales beraten. Zu diesem Thema waren auch Petitionen eingereicht worden, die einen anderen Standort für das Denkmal forderten. Der Antrag der AfD wurde vor allem mit Verweis auf ergangene Beschlüsse abgelehnt.
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