Pressemitteilung
Maier: Wann werden endlich auch Deutsche gegen Hass und Hetze geschützt?
Berlin, 15. Mai 2019. Wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB kann nach derzeitiger Rechtslage nicht bestraft werden, wer seine Hetze gegen „Deutsche“ richtet. Mit dem Ziel, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen, hatte die Fraktion der Alternative für Deutschland einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dessen Rechtsausschuss befasste sich am Mittwoch mit dem Gesetzentwurf insoweit, als über den Antrag der AfD, eine öffentliche Anhörung zu diesem Thema durchzuführen, abgestimmt wurde.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier, Obmann der AfD-Fraktion im Rechtsausschuss, kommentiert das Ergebnis der Abstimmung wie folgt:
„Schon anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs im Plenum des Bundestags war abzusehen, dass die anderen Parteien den Schutzzweck der Volksverhetzung für jeden und alles befürworten, für die deutsche (Noch-) Mehrheitsbevölkerung aber ablehnen möchten. Konsequenterweise wurde denn auch heute der Antrag auf Anhörung von Experten zu diesem Thema von den anderen Fraktionen zurückgewiesen. Offensichtlich möchte man dort im Wolkenkuckucksheim bleiben und vor der Realität die Augen verschließen.
Diese Realität sieht aber anders aus. Es gibt genügend Vorfälle, wo sich Hetze und Verhetzung gegen ‚die Deutschen‘ schlechthin richtet. Es kann doch wohl keinen wesentlichen Unterschied machen, ob man *Unwort*-Ausländer propagiert oder *Unwort*-Deutscher; dem friedlichen Zusammenleben aller Bevölkerungsteile in Deutschland ist das eine genauso abträglich wie das andere.
Es wäre aufschlussreich gewesen, wenn über eine Expertenanhörung vor allem die Folgen für die Gesellschaft durch Hass und Hetze gegen Deutsche hätten ermittelt werden können. Stattdessen soll wohl – so hat es den Anschein – die deutsche Bevölkerung vom Schutzbereich des § 130 StGB erst dann erfasst sein, wenn sie zu einer Minderheit im eigenen Land geworden ist. So lange können, so lange wollen, so lange dürfen wir nicht warten!“
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