Pressemitteilung

Münzenmaier: Sofortiges Rettungsprogramm für die Tourismusbranche starten

Berlin, 16. März 2020. Zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Tourismusbranche teilt der tourismuspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Sebastian Münzenmaier, mit.

„Jetzt ist Handeln angesagt. Die Tourismusbranche mit ihren drei Millionen Beschäftigten leidet jetzt schon unter enormen Verlusten und Buchungsrückgängen von bis zu 80 Prozent , ein Ende ist nicht in Sicht.

Wir müssen jetzt schnell und unbürokratisch handeln um die betroffenen Betriebe zu retten – ich erhoffe mir von der Regierung ein Sofortprogramm mit folgenden Maßnahmen:

– sofortige Stundung der Sozialversicherungsbeiträge

– sofortige zinslose Stundung von Steuervorauszahlungen

Steuerstundungen im Bereich der Einkommen- und Umsatzsteuervorauszahlungen für Gastronomie und Hotellerie solange die Buchungszahlen infolge der Corona Epidemie einbrechen, sind eine schnelle Liquiditätshilfe für betroffene Unternehmen.

– großzügigere Gestaltung von Verlustrückträgen im Einkommens- und Körperschaftssteuerrecht

Damit würden die Steuerzahlungen für Unternehmen, die durch die Corona-Krise Verluste erleiden, schnell gesenkt.

– Schwellenwerte beim Investitionsabzugsbetrag für Tourismusunternehmen vorübergehend anheben

Investitionsabzugsbetrag ermöglicht seit 2008 Unternehmen, Abschreibungen zeitlich vorzuverlegen, wodurch sich die Steuerlast des laufenden Jahres reduziert. Die Maßnahme wirkt ähnlich wie eine Steuerstundung. Der Betrag ist auf 200.000 Euro im Jahr und auf Unternehmen mit einem Betriebsvermögen von bis zu 235.000 Euro beschränkt. Diese Schwellenwerte könnte vorübergehend angehoben werden. (Vorschlag durch IW Institut der Deutschen Wirtschaft)

– Schnelle Angleichung der Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften

Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG zahlen Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent, dazu kommen Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Es handelt sich um einen linearen Tarif. Personengesellschaften wie die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) oder die Kommanditgesellschaft (KG) unterliegen der Einkommensteuer. Der Tarif ist progressiv. SPD und Union sind sich im Grundsatz einig, die Besteuerung für beide Gesellschaftsformen anzugleichen. Ein konkreter Zeitplan scheint jedoch noch nicht zu bestehen.

Ich schlage deshalb vor, die Besteuerung von Personen- und Kapitalgesellschaften kurzfristig anzugleichen, um so die Personengesellschaften besserzustellen. Dies ist vor allem in der Tourismusbranche sinnvoll, da viele Unternehmen dort als Personengesellschaft organisiert sind (z.B. Reisebüros).

– Befriste Reduktion der Mehrwertsteuer

Durch eine befristete Reduktion der Mehrwertsteuer nach Abflachen der Krise, könnte der Konsum in Deutschland gestützt werden. Dadurch würden größere Anschaffungen vorgezogen. Dies kann im Tourismusbereich beispielsweise für notwendige Modernisierungsinvestitionen der touristischen Leistungsanbieter zutreffen.

-Erhöhung der Luftverkehrssteuer verschieben

Die geplante Erhöhung der Luftverkehrssteuer würde nun einer Branche, die mit Existenzängsten kämpft, eine weitere Belastung aufbürden. Die geplante Erhöhung sollte und könnte unbürokratisch und schnell auf den 01.01.2021 verschoben werden.

– Insolvenzantragspflicht vorübergehend verlängern

In der momentanen Situation ist es sinnvoll die Insolvenzantragspflicht vorübergehend zu verlängern. Möglich wäre eine Verlängerung der Frist auf acht Wochen, befristet bis 31.12.2020.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge