Pressemitteilung
Reusch: Blockadehaltung der Altparteien führt zu widersinnigen Ergebnissen
Berlin, 26. Juni 2019. Die Fraktion der Alternative für Deutschland hatte einen Gesetzentwurf zur Ergänzung von § 129 a StGB, welcher die Bildung terroristischer Vereinigungen unter Strafe stellt, in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht; es geht um die Schließung von Gesetzeslücken im Bereich der Versuchsstrafbarkeit. In der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages wurde ein Beschluss gefasst, dem Bundestag die Nichtannahme des Gesetzentwurfs zu empfehlen.
Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Roman Reusch, Leitender Oberstaatsanwalt i. R.:
„Widersinniger geht es nun wirklich nicht: Die Vertreter der anderen Fraktionen hatten sich gegen eine Annahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen, weil – angeblich – ein praktischer Anwendungsfall sich nicht erkennen lasse oder nicht vorstellbar wäre. Es kann aber dahingestellt bleiben, was ein einzelner Abgeordneter sich vorstellen kann oder auch nicht; für diese Fälle, wenn also die übrigen Abgeordneten nicht den erforderlichen Sachverstand besitzen, besteht die Möglichkeit der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen und Experten aus Wissenschaft und Praxis durch den Rechtsausschuss.
Eine ebensolche Anhörung, bei der dann auch Fragen und Konstellationen zur praktischen Anwendbarkeit hätten erörtert werden können, wurde seitens der Fraktion der AfD auch beantragt. Unisono wurde in einer früheren Ausschusssitzung die Durchführung einer Anhörung von den anderen Fraktionen abgelehnt. Wenn dieselben Abgeordneten, die sich der Durchführung einer Anhörung widersetzt (und damit auf einen Erkenntnisgewinn verzichtet) hatten, jetzt eine Zustimmung zu dem Gesetzentwurf mit der Begründung, ein Anwendungsfall sei nicht vorstellbar oder lasse sich nicht erkennen, verweigern, so ist das rational nicht mehr nachvollziehbar – und spricht eigentlich nur dafür, dass alles, was von der AfD initiiert wird, fast schon zwanghaft blockiert werden muss.
Nun mag man den anderen Abgeordneten nachsehen, dass es ihnen freisteht, auf eine Mehrung der eigenen Kompetenz zu verzichten. Die Zurückweisung des Gesetzentwurfes hat aber weit gravierendere Folgen, nämlich, dass aufgrund bestehender Strafbarkeitslücken strafprozessuale Ermittlungstechniken nicht angewandt werden können; dies führt unweigerlich zu Lücken in der Erkenntnisgewinnung. Wirksame Terrorbekämpfung sieht anders aus.“
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