Pressemitteilung
Seitz: Das „inklusive Wahlrecht“ ist geboten, birgt aber auch Risiken
Berlin, 17. Mai 2019. Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar dieses Jahres legte die Regierungskoalition einen Gesetzentwurf zum sogenannten „inklusiven Wahlrecht“ vor, über welchen in der Sitzung des Bundestages vom Donnerstag abgestimmt wurde. Der Gesetzentwurf wurde – auch mit den Stimmen der AfD (bei einer Enthaltung) – angenommen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz hält hierzu fest:
„Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seiner Entscheidung nur die bisherigen pauschalen Ausschlüsse von dauerhaft unter Vollbetreuung stehenden und nach strafgerichtlicher Entscheidung in der Psychiatrie gehaltenen Personen vom Wahlrecht für verfassungswidrig gehalten, es aber ansonsten für zulässig erachtet, Ausschlüsse von Gruppen nach eng definierten Kriterien vorzunehmen. Der Gesetzgeber war aufgefordert worden, die gesetzlichen Grundlagen unter Beachtung der dem Urteil zugrundeliegenden Grundsätze neu zu ordnen.
Mit dem Gesetzentwurf soll aber ein anderer Weg beschritten werden: Bei der Ausübung des Wahlrechts wird in Zukunft eine ‚Assistenz‘ möglich sein. Was sich zunächst recht fortschrittlich anhört, wirft aber auch Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Manipulations- und Missbrauchsgefahren. Hier sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: So wenig man solche Gefahren nicht völlig ausschließen kann, so wenig darf man diejenigen, die sich zur Assistenz bereit erklären, unter Generalverdacht stellen. Ein austariertes System wird wohl erst noch etabliert werden müssen. Ganz klar ist aber auch: Für Fälle der unzulässigen, weil die eigene Wahlentscheidung an die Stelle der Entscheidung des assistierten Menschen setzenden Wahlassistenz bedarf es einer Strafbedrohung. Wahlfälschung ist kein Kavaliersdelikt, sondern erschüttert das Vertrauen in unsere Demokratie in seinen Grundfesten.
Mit dem abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren ist für die AfD-Fraktion die Angelegenheit aber nicht erledigt, im Gegenteil: Wir werden die weitere Entwicklung, insbesondere was mögliche Manipulationen anbelangt, sehr genau beobachten und bei Bedarf Vorschläge zur Verhütung und Vermeidung von Wahlbetrug unterbreiten.“
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