Urteil gegen Ausschluss aus dem FC Bundestag Erfolg für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Urteil gegen Ausschluss aus dem FC Bundestag Erfolg für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Berlin, 11. März 2025. Das Landgericht Berlin hat am Dienstag entschieden, dass der Ausschluss der Abgeordneten der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom Spielbetrieb des FC Bundestag e. V. nicht satzungsgemäß und damit unzulässig ist. Der Verein hatte im vergangenen Jahr mit einem Vorstandsbeschluss alle AfD-Abgeordneten von den Spielen der Fußballmannschaft des Bundestages ausgeschlossen.

Dazu teilen die AfD-Bundestagsabgeordneten und Mitglieder des FC Bundestag, Jörn König und Malte Kaufmann, mit:

„Das Urteil des Landgerichts Berlin ist ein großer Erfolg für die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit, über den wir uns sehr freuen. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass der Fußballverein des Bundestages Mitglieder nicht willkürlich aufgrund ihrer Partei- und Fraktionszugehörigkeit ausschließen darf. Das Vorgehen des Vorstandes des Vereins stand im krassen Widerspruch zur Idee des Fußballs als Mannschaftssportart, die über alle politischen Unterschiede hinweg Menschen zusammenbringen soll und für Zusammenhalt, Fairness, Respekt und Freude steht. Der FC Bundestag ist in diesem Sinne ganz bewusst als überfraktioneller Verein ausgelegt, der beispielsweise bei internationalen Turnieren oder Benefizspielen den gesamten Bundestag repräsentiert. Wir freuen uns, bald wieder mit dem Adler auf der Brust auf dem Spielfeld unser Bestes für den FC Bundestag zu geben.“

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