Pressemitteilung
Wirth: Staatsangehörigkeit – Bundesregierung übernimmt AfD-Forderung
Berlin, 25. Juni 2019. Kurz vor der letzten Lesung im Bundestag ändert die Große Koalition ihren Gesetzesentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes und folgt in Teilen dem Gesetzesentwurf der AfD, welcher federführend durch den AfD-Bundestagsabgeordneten Dr. Christian Wirth, MdB verfasst wurde.
Wirth erklärt:
„Während die ursprüngliche Fassung zur Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit bei doppelter Staatsangehörigkeit noch davon sprach, dass diese Entziehung bei Mitwirkung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland erfolgt, hat die GroKo ihren Gesetzesentwurf dahingehend angepasst, dass nunmehr die Entziehung erfolgt, wenn ein Deutscher sich an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung im Ausland beteiligt. Diese Formulierung passt sich rechtsdogmatisch an das Strafgesetzbuch an.
Leider geht die Bundesregierung nicht so weit wie der Gesetzesentwurf der AfD. Dieser sieht den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft auch dann vor, wenn sich ein Deutscher mit doppelter Staatsangehörigkeit an Terrorakten einer terroristischen Vereinigung im Inland, also Deutschland, beteiligt. Warum solche Täter nun durch die Bundesregierung privilegiert werden sollen, kann der deutschen Bevölkerung nicht erklärt werden.“
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