Pressemitteilung
Harder-Kühnel: Die Lufthoheit über den Kinderbetten gehört nicht dem Staat, sondern den Eltern
Berlin, 6. Juni 2019. Den Vorstoß von Grünen und Linken, Kinderrechte im Grundgesetz gesondert zu verankern, kommentiert Mariana Harder-Kühnel, Familienpolitische Sprecherin der AfD-Bundestagsfraktion, wie folgt:
„Die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz ist ein leicht zu durchschauender Trick aus der rhetorischen Mottenkiste. Es soll der Eindruck erweckt werden, dass die Kinder in Deutschland keine oder nur unzulängliche Rechte besäßen. Das stimmt aber nicht: Kinder sind vollumfängliche Träger von Grundrechten, denn das Grundgesetz kennt keine Altersbeschränkung. Jedes Kind ist grundrechtsberechtigt und wird durch die Grundrechte umfassend geschützt. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht.
Der Vorstoß von Grünen und Linken ist vielmehr ein verdeckter Angriff auf das Erziehungsrecht der Eltern – und damit auf die Familie, die Linksideologen schon immer ein Dorn im Auge war. Dabei handelt es sich um den Versuch einer sukzessiven Verstaatlichung der Kindererziehung, die künftiger staatlicher Indoktrinierung von Kindesbeinen an den Weg ebnen könnte. Das Elternrecht soll geschwächt und gegen sogenannte Kinderrechte ausgespielt werden.
Kinderrechte könnten künftig so definiert und durchgesetzt werden, wie staatliche Sozialingenieure es gerne hätten – notfalls gegen den Willen der Kinder und Eltern. Die AfD lehnt das entschieden ab, denn die Lufthoheit über den Kinderbetten gehört nicht dem Staat, die Lufthoheit über den Kinderbetten gehört den Eltern.
Wir fordern stattdessen, eine kinderfreundliche Gesellschaft als Staatsziel ins Grundgesetz aufzunehmen.“
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