Pressemitteilung
Boehringer: AfD-Fraktion hat Organklage gegen das EZB-Anleihekaufprogramm PEPP eingereicht
Berlin, 28. August 2020. Die AfD-Bundestagsfraktion hat heute beim Bundesverfassungsgericht Organklage gegen Bundesregierung und Bundestag wegen ihrer Untätigkeit bezüglich der Mandatswidrigkeit des „Pandemic Emergency Purchase Programme“ der Europäischen Zentralbank eingereicht. Grundlage ist der Verstoß dieses Anleihekaufprogramms gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung gemäß Artikel 123 AEUV.
Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, teilt dazu mit:
„Das ‚PEPP‘-Programm hat gegenwärtig ein Volumen von 1350 Milliarden Euro, von denen Stand Ende Juli bereits 440 Milliarden verausgabt sind. Bei diesen Anleihekäufen überschreitet die EZB in offensichtlicher Weise die Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht aufgestellt hat, um die Einhaltung der europäischen Verträge – hier das Verbot der monetären Staatsfinanzierung – sicherzustellen. Insbesondere hat sich die EZB bei PEPP weder die Einhaltung einer Obergrenze bezüglich der zu kaufenden Anleihen, noch ein Mindestrating der Anleihen, noch eine Einhaltung des eigentlich zwingend anzuwendenden Kapitalzeichnungsschlüssels auferlegt.
Die AfD-Fraktion wird in sogenannter Prozessstandschaft für den Deutschen Bundestag gemäß § 64 BVerfGG klagen. Wir sehen den Bundestag in seinen Rechten verletzt, weil die Bundesregierung – sowie auch der Bundestag selbst – es unterlassen haben, das PEPP-Programm schnell beziehungsweise rechtzeitig mit geeigneten Mitteln zu unterbinden. Die Bundesregierung hätte aufgrund der offenkundigen Verletzung der europäischen Verträge unverzüglich Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV wegen der Beschlüsse der EZB vom 18. und 24. März 2020 und vom 4. Juni 2020 erheben müssen, und der Bundestag hätte die Bundesregierung dazu verpflichten müssen. Das Hinnehmen von offenkundigen Vertragsverletzungen ist mit der Integrationsverantwortung und der haushaltspolitischen Gesamtverantwortung von Bundestag und Bundesregierung unvereinbar.
Mit dieser Organklage bringt die AfD-Fraktion die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Deutschen Bundestages gegen den Ultra-vires-Verstoß der EZB zur Geltung. Die AfD-Fraktion pocht somit auf den Rechtsschutz des Bundesverfassungsgerichts, um der Integrationsverantwortung, die alle Fraktionen des Bundestages tragen, gerecht zu werden.“
Prozessvertreter der AfD-Fraktion in diesem Verfahren ist Prof. Dr. Karl Albrecht Schachtschneider.
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