Pressemitteilung

Schlund: Sachverständige bestätigen Skepsis gegenüber rechtlicher Bevorzugung von Geimpften

Berlin, 8. Mai 2021. In der Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums zur Covid-19-Pandemie, dem Unterausschuss Pandemie des Bundestages, haben sich Sachverständige skeptisch zur aktuellen rechtlichen Bevorzugung von Geimpften geäußert. Das teilt der AfD-Obmann im Parlamentarischen Begleitgremium zur Covid-19-Pandemie Robby Schlund mit.

Professor Thiesen, Direktor des Institutes für Immunologie der Uni Rostock, merkte an, dass Erleichterungen und Ausnahmen bei den Covid-19-Schutzmaßnahmen für Geimpfte und Genesene, wie sie der Bundestag am Donnerstag den 6. Mai beschlossen hat, nicht der pandemischen und immunologischen Lage gerecht würden. Für eine sinnvolle Impfstrategie wäre es zunächst dringend erforderlich, einen genaueren Aufschluss über den individuellen Impfschutz in Abhängigkeit vom Alter, der Art des Impfstoffes und deren Wirkung auf den Organismus zeitnah zu erhalten. Hierfür mussten auch individuelle genetischer Unterschiede (Polymorphismen) in den Blick genommen werden. Impfunwillige sollten insofern nicht benachteiligt werden dürfen.

Die Ausführungen der juristischen Sachverständigen verdeutlichten, dass die die „de facto“ Wirkung von Sonderrechten als Privilegien beim Bürger zu wenig umrissen wird. Den Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundes-Notbremse werden voreilig kaum Chancen eingeräumt.

Die Arbeitsgruppe “Unterausschuss Pandemie” der AfD Bundestagsfraktion fordert daher dringend, die aktuell beschlossenen rechtlichen Ausnahmen für Corona-Geimpfte und -Genesene zurückzunehmen.

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