Pressemitteilung

Wilhelm von Gottberg: Fahrlässiges Verhalten der Behörden im Umgang ASP-Seuche sofort beenden

Berlin, 16. Juli 2021. In Brandenburg wurde nunmehr erstmalig die Afrikanische Schweinepest (ASP) in zwei Hausschweinebeständen festgestellt. Dazu teilt der stellvertretende agrarpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Wilhelm von Gottberg mit:

„Bei den betroffenen Betrieben handelt es sich um einen Biosauen-Zuchtbetrieb mit Auslaufhaltung für rund 200 Tiere und einem Kleinstbetrieb mit zwei Tieren. Beide Betriebe liegen nahe der deutsch-polnischen Grenze. Es ist ja bekannt, dass der Ausbruch der ASP-Seuche in den Wildschweinbeständen in Brandenburg im September vorigen Jahres vom Nachbarland Polen ausging. Dort grassierte die Seuche schon seit Jahren. In Deutschland wurde gleichwohl erst mit Ausbruch der Seuche in den Schwarzwildbeständen Brandenburgs ein Schutzzaun parallel zur Grenze erstellt, der den Wildwechsel von Polen nach Deutschland verhindern soll. Eine prophylaktische Maßnahme, die leider viel zu spät erfolgte.

Als grob fahrlässig ist es zu bezeichnen, dass die Behörden gleichwohl einen Bio-Schweinebetrieb mit Auslaufhaltung genehmigt haben. Jetzt ist eingetreten, was unbedingt hätte vermieden werden müssen, nämlich der Ausbruch der ASP in den Hausschweinebeständen. Für die Schweinehalter ist das eine Katastrophe. Hatte sich doch der Marktpreis für Schweinefleisch gerade erholt, nach der Halbierung der Preise nach Ausbruch der ASP in den Schwarzwildbeständen.

Die AfD-Bundestagsfraktion fordert von den Behörden Brandenburgs ein Verbot der Schweine-Kleinsttierhaltung. In Betrieben mit nur wenigen Tieren werden in der Regel die Hygienevorschriften zum Schutz vor Ausbruch der Seuche nur ungenügend praktiziert. Unverzichtbar ist ein sofortiges Verbot der Auslaufhaltung für Schweine. Bei unveränderter Auslauferlaubnis ist der weiteren Verbreitung der ASP in Brandenburg und Deutschland Tür und Tor geöffnet.“

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