Pressemitteilung

Martin Sichert: Strafanzeigen wegen Betrugsverdachts in Krankenhäusern

Berlin, 20. Mai 2022. Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, hat heute wegen Betrugsverdachts in Millionenhöhe in Zusammenhang mit § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) bei 64 Staatsanwaltschaften Strafanzeige gestellt. Durch Einführung des § 21 KHG erhalten Krankenhäuser Ausgleichszahlungen vom Bund aufgrund von Sonderbelastungen durch das Corona-Virus SARS-CoV-2, wenn ihre Intensivbetten über 70 beziehungsweise 75 Prozent ausgelastet sind.

Bereits am 11. Januar 2021 meldete das RKI gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium, dass „Krankenhäuser zum Teil weniger intensivmedizinische Behandlungsplätze meldeten, als tatsächlich vorhanden waren“. In diesem Schreiben führte das RKI aus: „Die aktuellen Ausgleichszahlungen seit Mitte November haben monetäre Anreize für eine veränderte Eingabe der Bettenkapazitäten geschaffen.“ Es würden Zahlen ans Intensivregister gemeldet „teilweise offenkundig um monetäre Nachteile für den Standort zu vermeiden“.

Martin Sichert hat die bundesweiten Daten der Landkreise und kreisfreien Städte analysiert und verglichen und festgestellt, dass in 87 Landkreisen und kreisfreien Städten besonders auffällige Reduktionen der freien Intensivbetten zu erkennen sind. Da auch aufgrund der Analyse des RKI der dringende Verdacht besteht, dass Krankenhäuser in der Corona-Zeit absichtlich finanzielle Förderungen erschlichen haben, wurden den für diese 87 Gebietskörperschaften zuständigen Staatsanwaltschaften Strafanzeigen wegen Betrugs übermittelt.

Auf der Internetseite intensivstationen.net werden tagesaktuelle Zahlen zu freien und belegten Intensivbetten in Deutschland seit dem April 2020 aufgezeigt. Die Analyse der Belegungszahlen brachte zahlreiche Auffälligkeiten und Ungereimtheiten ans Licht, die die Vermutung des RKI bestätigen und darauf hindeuten, dass diese vermutete Praxis weiterhin Anwendung findet. Aus den Daten wird sichtbar, dass ab Förderbeginn im November 2020 die Intensivbettenbelegung „über Nacht“ von teils unter 30 Prozent auf über 70 Prozent anstieg.

Dabei geht es um viel Geld, allein für die Zahlungen aus dem § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz sind im Bundeshaushalt 2022 4,6 Milliarden Euro vorgesehen.

Martin Sichert dazu:

„Bei Krankenhäusern und Kliniken in ganz Deutschland ist eine unerklärliche und plötzliche Verknappung der insgesamt verfügbaren intensivmedizinischen Betten ab November 2020 sichtbar. Diese blieb auch über den Corona-freien Sommer 2021 bestehen. Wenn tatsächlich eine geringere Zahl an freien Intensivbetten gemeldet wurde, als tatsächlich verfügbar waren, ist der Straftatbestand des Betrugs erfüllt und die Staatsanwaltschaft muss tätig werden. Die Politik hat mit dem § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz einen eindeutig falschen Anreiz für Krankenhäuser gesetzt, indem diese mehr Geld bekommen, je weniger freie Intensivbetten sie zur Verfügung stellen.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge