Verbot der Tätigkeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Minsk ist nicht zu rechtfertigen

Verbot der Tätigkeit des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge in Minsk ist nicht zu rechtfertigen

Berlin, 13. August 2026. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung (Drs. 21/ 7435 ) auf eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Alexander Wolf hervorgeht, untersagte die Stadtexekutive Minsk dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. bereits am 16. Juni 2025 jedwede Tätigkeit. Beschwerden der Bundesregierung sollen bislang keinerlei Wirkung gezeigt haben. Alexander Wolf, Mitglied im Auswärtigen Ausschuss, kritisiert das Tätigkeitsverbot wie folgt:

„Eine Nation ist die Gemeinschaft der Lebenden und der Toten. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und seine unzähligen, vor allem ehrenamtlichen, Mitarbeiter sorgen nicht nur in Osteuropa für den Erhalt und die Pflege deutscher Soldatengräber. Leider ist es seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine zu Einschränkungen der Arbeit des Volksbundes in Belarus gekommen, die wir als AfD-Bundestagsfraktion zutiefst bedauern.

Das Verbot der Tätigkeit des Verbindungsbüros in Minsk ist nicht zu rechtfertigen. Politische Gegensätze sollten nicht auf dem Rücken von Toten ausgetragen werden. Der Volksbund kann gerade in Kriegszeiten eine Brücke zwischen den Völkern sein, genau so wie andere Einrichtungen der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.”“

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