Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes

Berlin, 06. Oktober 2026. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die im Koalitionsvertrag verankerte Öffnung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für innovative Ansätze wie Magnetschwebebahnen um und schaffen damit die Voraussetzung für die Förderfähigkeit dieser zukunftsweisenden Verkehrstechnologie im Rahmen des GVFG. Magnetschwebebahnen stellen eine sinnvolle Ergänzung der etablierten schienengebundenen Verkehrssysteme dar und zeichnen sich durch geringe Geräuschemissionen, Erschütterungen sowie niedrige Feinstaubemissionswerte aus. Mit der Gleichstellung von Magnetschwebebahnen mit Straßenbahnen, Hoch- und Untergrundbahnen sowie anderen Bahnen besonderer Bauart und Seilbahnsystemen ermöglichen wir den Ländern künftig, diese hochkapazitativen Verbindungen des öffentlichen Personennahverkehrs auch unter schwierigen topografischen Rahmenbedingungen mit Bundesmitteln zu fördern. Damit tragen wir zu einer effizienten und nachhaltigen Verkehrswende bei, stärken den umweltfreundlichen ÖPNV und unterstützen die Reduktion von Schadstoffen sowie Treibhausgasemissionen im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.

Zum Gesetzentwurf

Beitrag teilen

Ähnliche Inhalte