Strafmündigkeit absenken und frühere staatliche Interventionen ermöglichen
Strafmündigkeit absenken und frühere staatliche Interventionen ermöglichen
Berlin, 5. November 2026. Zur heutigen zweiten und dritten Lesung des Gesetzentwurfs der AfD-Bundestagsfraktion zur besseren Bekämpfung der Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden (BT-Drs. 21/333 ) erklärt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka:
„Wenn Zwölf- und Dreizehnjährige schwere Straftaten begehen, darf sich der Rechtsstaat nicht mit dem Hinweis auf die bestehende Strafmündigkeitsgrenze für handlungsunfähig erklären. Unser Gesetzentwurf setzt deshalb bei einem Problem an, das die anderen Fraktionen seit Jahren vor sich herschieben.
Wir wollen die Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre absenken und zugleich frühere staatliche Interventionen ermöglichen – bis hin zur familiengerichtlichen Unterbringung auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei erheblich delinquentem Verhalten muss der Staat reagieren können, bevor sich kriminelle Entwicklungen verfestigen. Wer erst eingreift, wenn aus einem delinquenten Kind ein erwachsener Intensivtäter geworden ist, greift zu spät ein.
Gerade die Union steht heute vor einer Glaubwürdigkeitsfrage. Ihr ehemaliger Generalsekretär Carsten Linnemann hat 2025 selbst eine Absenkung der Strafmündigkeit auf zwölf Jahre gefordert. Wer dieselbe Forderung außerhalb des Parlaments erhebt und sie im Parlament ablehnt, muss erklären, warum.
Zugleich gilt: Wer mit 18 volljährig ist, muss auch strafrechtlich wie ein Erwachsener behandelt werden. Es ist nicht vermittelbar, warum Volljährige gerade bei schweren Straftaten weiterhin nach Jugendstrafrecht milder sanktioniert werden können.
Unser Gesetzentwurf setzt deshalb auf klare Verantwortung, konsequente Strafverfolgung und den Schutz der Bevölkerung. Heute hat die Union gezeigt, dass ihre Prioritäten nicht bei wirksamer Strafverfolgung und der Sicherheit der Bevölkerung liegen, sondern bei der Brandmauer gegen die AfD.“
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