Pressemitteilung

Beatrix von Storch: Gericht kippt Merkels Corona-Beschlüsse mit Argumenten der AfD-Fraktion

Berlin, 11. März 2021. Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes setzt vorläufig einen Großteil der Corona-bedingten Beschränkungen des Einzelhandels außer Vollzug. Hierbei handelt es sich um die Pflicht zur Terminbuchung und um die Beschränkung auf einen Kunden pro 40 Quadratmeter, die derzeit in zahlreichen Geschäften gilt. Das Gericht erklärte, dies sei eine Ungleichbehandlung gegenüber „privilegierten Geschäftslokalen“ wie Buchhandlungen und Blumenläden. Zudem verletze die gegenwärtige Regelung auch das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie. Ferner bestünden angesichts der Infektionslage erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen.

Dazu teilt die stellvertretende Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion, Beatrix von Storch, mit:

„Wenn Politik versagt, müssen die Gerichte die Bürger vor den unverhältnismäßigen Grundrechtseingriffen der Merkel-Regierung schützen. Im Merkel-Deutschland ist die Gewährung von Grundrechten mittlerweile keine Selbstverständlichkeit mehr, sondern der Bürger muss sie sich vor Gericht erkämpfen. Aber Verständnis für Gewerbetreibende und deren Not ist bei einer Kanzlerin, die im Sozialismus sozialisiert wurde, nicht zu erwarten. Das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit und die Eigentumsgarantie sind für Merkel Fremdworte.

Die AfD-Fraktion kämpft für die Grundrechte, die Freiheit und die Arbeitsplätze. Unsere Argumente der Vernunft gegen Grundrechtseinschränkungen spiegeln sich auch in dem Gerichtsurteil wider. Merkel will ihren Krieg gegen Wirtschaft und Arbeitsplätze unbeirrt fortführen, wenn sie damit droht, dass drei bis vier weitere schwere Monate vor uns liegen. Merkel fährt unser Land gegen die Wand, was mittlerweile auch Spiegel und Bild erkannt haben.“

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