Pressemitteilung

Erklärung des Fraktions-Vorstands

Berlin, 6. Oktober 2020. Zu den Medienberichten im Zusammenhang mit der Entlassung des ehemaligen Pressesprechers der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, teilt der Vorstand der Fraktion mit:

„Der Vorstand der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat im Zusammenhang mit der Entlassung des ehemaligen Pressesprechers der Fraktion, Christian Lüth, jederzeit die erforderlichen und im Einklang mit dem Arbeitsrecht stehenden angemessenen Maßnahmen ergriffen, um die Interessen der Fraktion, ihres Mitarbeiters sowie dritter Personen zu wahren.

Herr Lüth wurde unverzüglich von seiner Aufgabe als Pressesprecher freigestellt, nachdem gegen ihn der unwidersprochen gebliebene Vorwurf erhoben wurde, er habe sich gegenüber einer dritten Person unter anderem als „Faschist“ bezeichnet.

Ebenfalls unverzüglich hat der Vorstand mit der fristlosen Entlassung Herrn Lüths reagiert, nachdem durch eine versteckt aufgenommene Fernsehdokumentation bekannt geworden war, dass sich Herr Lüth menschenverachtend über Ausländer geäußert hat. Dies hat Herr Lüth mittlerweile eingeräumt.

Zu keiner Zeit verfügte der Vorstand über Informationen, die über den Charakter von unbestimmten Gerüchten, widersprüchlichen Aussagen und unbelegten Vorwürfen hinausgingen, die ein früheres Handeln gerechtfertigt hätten.

Dies zeigen auch jüngste Recherchen von Journalisten, die keinerlei Belege dafür gefunden haben, dass der Fraktionsvorstand vor der Ausstrahlung der Pro7-Dokumentation über das Gerücht hinaus, Herr Lüth habe in Gegenwart einer dritten Person ‚über Migranten hergezogen‘, Kenntnis vom menschenverachtenden Inhalt der Zitate gehabt hat.“

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