EU-Verpackungsverordnung belastet Mittelstand und Binnenmarkt
EU-Verpackungsverordnung belastet Mittelstand und Binnenmarkt
Berlin, 13. August 2026. Seit heute ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) grundsätzlich anzuwenden. Die Verordnung bringt umfangreiche Vorgaben für Verpackungen und Verpackungsabfälle mit sich und betrifft Unternehmen entlang der gesamten Liefer- und Handelskette. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Michael Blos, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, erklärt dazu:
„Wir haben im parlamentarischen Verfahren wiederholt vor den Folgen einer überbordenden europäischen Verpackungsregulierung gewarnt; einer Welle, die laut Bundesregierung die Wirtschaft mit Millionen an Zusatzkosten belastet. Jetzt zeigt sich, wie berechtigt diese Kritik war.
Besonders problematisch sind die bürokratischen Anforderungen im grenzüberschreitenden Handel. Artikel 45 Absatz 3 der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zwingt kleine Onlinehändler dazu, in jedem EU-Zielland eigene Bevollmächtigte für die erweiterte Herstellerverantwortung zu bestellen, Verträge zu schließen und laufende Gebühren zu zahlen. Das bedeutet bis zu 26 unterschiedliche Registrierungs- und Entsorgungssysteme. Der Irrsinn wird im Alltag spürbar: Ein Paket ins 5.000 Kilometer entfernte Tadschikistan abzuwickeln dauert fünf Minuten, während eine Lieferung nach Italien mit teuren Knebelverträgen verbunden ist. Was für große Konzerne nur eine Budgetzeile ist, bedeutet für kleine Betriebe schnell das Aus.
Damit errichtet Brüssel Marktzugangshürden, die zehntausende Kleinbetriebe zum Rückzug aus EU-Märkten zwingen. Wenn Unternehmen wegen des Verwaltungsaufwands darauf verzichten, Kunden im Ausland zu beliefern, läuft die Regulierung dem Binnenmarktgedanken komplett entgegen. Gleichzeitig wälzt man Pflichten von den eigentlichen Verpackungsherstellern auf kleine Erzeuger und Gärtnereien ab. Erst Anfang August nachgereichte Leitfäden der EU-Kommission sorgen zudem für massive Unsicherheit in der Praxis, etwa bei der Einstufung von Blumentöpfen.
Besonders bemerkenswert ist, dass die EU-Kommission selbst bereits in eigenen Initiativen eine Aussetzung dieser Regelungen vorschlug. Während Unternehmen teure Verträge eingehen müssen, diskutiert Brüssel bereits über eine Reduzierung der Anforderungen. Dass bis heute keine Entscheidung getroffen wurde, zwingt Unternehmer zu teuren Fehlentscheidungen oder treibt sie in die Rechtswidrigkeit. Dies zeigt das grundsätzliche Problem: Regulierung wird immer komplexer, während die Praxis des Mittelstands ignoriert wird.
Guter Umweltschutz bemisst sich nicht an der Zahl neuer Vorschriften und Register, sondern muss wirtschaftlich tragfähig und praxistauglich sein; inklusive Ausnahmen für Obst, Gemüse und Frischeprodukte gegen Lebensmittelverschwendung. Die Bundesregierung muss sich in Brüssel für eine grundlegende Entlastung einsetzen. Erforderlich sind ein sofortiger Vollzugsverzicht, echte Bagatellgrenzen für Kleinstunternehmen sowie eine zentrale Erfassung bei Herstellern und Importeuren anstelle von 26 Bürokratiesystemen. Europa braucht einen funktionierenden Binnenmarkt statt Regulierungen, die den Handel lähmen.“
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