Pressemitteilung

Fabian Jacobi: Bessere Energiepolitik statt Aufweichung des Insolvenzrechts

Berlin, 21. Oktober 2022. Der Bundestag hat beschlossen, ein weiteres Mal die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Kapitalgesellschaften aufzuweichen. Ursprünglich ging es in dem Gesetzentwurf allerdings um die Abschaffung des Güterrechtsregisters. Dazu teilt der AfD-Abgeordnete Fabian Jacobi mit:

„Daß auch diese Gesetzesänderung, wie in letzter Zeit so häufig, nachträglich in ein ganz anderes Gesetzgebungsverfahren eingeschleust wurde, hat schon formal etwas unseriöses. Leider ist der Inhalt auch nicht viel besser. Es ist mittlerweile eine ungute Tradition der herrschenden Parteien, daß immer dann, wenn von schlechter Politik mindestens mitverschuldete Krisen die Unternehmen in Bedrängnis bringen, reflexartig das Insolvenzrecht aufgeweicht wird. Das war schon seinerzeit in der sogenannten Bankenkrise so, das war so, als es um die wirtschaftlichen Folgen der verfehlten Coronamaßnahmen ging, und jetzt tun sie es im Angesicht der aktuellen Energiepreiskrise schon wieder. So werden aber allenfalls die Fallzahlen bei den Insolvenzgerichten künstlich niedrig gehalten, der Gläubigerschutz des Insolvenzrechts geschwächt und neue Zombie-Unternehmen geschaffen. Richtig wäre es, stattdessen die desaströse Energiepolitik zu ändern und die Energieversorgung der deutschen Unternehmen sicherzustellen.“

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