Pressemitteilung
Frömming: Karliczek mit widersprüchlichen Aussagen im Streit um Batterieforschungsstandort
Berlin, 5. August 2019. In der Diskussion um die Standortentscheidung für ein Batterieforschungszentrum liegt mittlerweile die Antwort der Bundesregierung auf die zweite schriftliche Anfrage des Obmanns der AfD-Fraktion im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Dr. Götz Frömming vor. Daraus geht hervor, dass die Entscheidung über den Standort zur Batteriezellenforschung allein im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefallen ist. Allerdings wurde in der Sondersitzung des Ausschusses für Bildung und Forschung der Sachverhalt noch so dargestellt, als sei ein Votum des Wirtschaftsministeriums (BMWi) dafür verantwortlich gewesen, dass das Geld für die Batterieforschung ausgerechnet in den Wahlkreis der Ministerin fließt.
Dazu erklärt Frömming:
„Während der Sondersitzung des Ausschusses hat Bundesforschungsministerin Karliczek die Rolle des Wirtschaftsministeriums besonders in den Vordergrund gestellt und versichert, sie habe sich bei der Entscheidung bewusst zurückgenommen, sobald klar gewesen sei, dass auch ihr Wahlkreis den Zuschlag bekommen könnte. Die Tatsache, dass die letzte Sitzung der Findungskommission vom Wirtschaftsministerium geleitet wurde, spielte für die Standortentscheidung aber gar keine Rolle, wie uns das BMWi jetzt mitteilt.
Der Verweis der Ministerin auf einen untergeordneten Abteilungsleiter, der dann im Alleingang die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums übernommen habe, ist wenig überzeugend. Zum einen, weil es gar keine Entscheidung des BMWi gab, wie wir jetzt wissen, zum anderen, weil eine derart wichtige Entscheidung letztlich nicht ohne Wissen und Billigung der Ministerin selbst getroffen werden kann.
Dass der betreffende Abteilungsleiter dann auch noch am Tag der angeblich von ihm allein, aber wohl im Sinne der Ministerin, getroffenen Standortentscheidung zum Staatssekretär befördert wurde, wie Medienberichten entnommen werden konnte, ist dann nur noch das i-Tüpfelchen eines insgesamt zweifelhaften Verfahrens.“
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