Antrag
Gesetzliche Impfpflicht für Kinder ausschließen – Elterliches Sorgerecht wahren
Berlin, 25. August 2021. Die Mehrzahl der Kinder zeigt nach bisherigen Studien keine Symptome oder einen milden Krankheitsverlauf, wenn sie sich mit dem Coronavirus anstecken. So wurden laut Daten der Corona-KiTa-Studie bei etwa 35 Prozent der 0- bis 5- Jährigen mit vorhandenen klinischen Informationen keine COVID-19-relevanten Symptome angegeben.
Die Einführung einer möglichen Impfpflicht gegen das Coronavirus würde einen Eingriff in das elterliche Erziehungsrecht darstellen. Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 GG umfasst die Pflege und Erziehung von Kindern und richtet sich gegen eine staatliche Einmischung in die Sorge des Kindes. Von der Pflege ist auch die Entscheidung über eine medizinische Behandlung der Kinder im Sinne des Kindeswohls umfasst. Eine Schutzimpfung für Kinder stellt eine medizinische Maßnahme dar und unterfällt dem Schutzbereich des elterlichen Erziehungsrechts.
Die AfD Bundestagsfraktion fordert die Regierung auf, dass eine Verpflichtung zur Impfung von Kindern gegen das COVID19-Virus ausgeschlossen wird.
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