Pressemitteilung

Glaser: Keine unnötigen Eingriffe in die Finanzverfassung

Berlin, 16. September 2020. Den Kommunen soll bei der Bewältigung der Corona-Folgen geholfen werden. Auf der Einnahmenseite sollen die Gewerbesteuerausfälle des Jahres 2020 im Verbund mit den Ländern kompensiert werden. Zusätzlich soll die Beteiligung des Bundes an den Lasten aus Hartz IV-Leistungen erhöht werden.

Dazu nimmt der finanzpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Albrecht Glaser, wie folgt Stellung:

„Auch die AfD-Fraktion hält es für richtig, die Kommunen in dieser schwierigen Zeit nicht allein zu lassen. Da die Gewerbesteuern die Haupteinnahmequelle der Kommunen darstellen, ist die Entscheidung einer Hilfestellung durch Bund und Land sachgerecht. Allerdings bleibt offen, wie die Finanzlage sich im nächsten Jahr darstellt, für welches derzeit keine Hilfestellung beabsichtigt ist. Dieser Vorgang soll ermöglicht werden durch die Einfügung einer neuen Vorschrift in die Verfassung, die nur für dieses eine Jahr Gültigkeit haben soll. Das gleiche Ziel könnte man – so auch einige Sachverständige – auf einfachgesetzlichem Wege regeln, indem man zum Beispiel die Aufteilung der Umsatzsteuern zwischen Bund, Ländern und Gemeinden anpasst.

Ähnlich wie bei der Grundsteuerreform 2019 ist leider erneut die handwerkliche Unfähigkeit der Regierung für jede echte Reform zu konstatieren.

Da bei Wirtschaftskrisen auch stets die Arbeitslosigkeit steigt, werden derzeit die Kommunen mit ständig steigenden Leistungen für SGB 2 (Hartz IV) belastet. Diese Situation soll dadurch für die Kommunen erleichtert werden, dass der Bund seine bisherige Kostenbelastung an diesen Aufwendungen von 49 Prozent auf 74 Prozent erhöht. Diese Lastentragung soll für den Bund dauerhaft eingeführt werden. Auch dies ist sachgerecht, weil der Bund die Verantwortung für die Wirtschaftspolitik trägt und die Kommunen auf dieses Geschehen keinen eigenständigen Einfluss haben.

Nach dem bisher im Grundgesetz vorgesehenen Mechanismus in Artikel 104a Absatz 3 werden die Länder und Gemeinden automatisch als Auftragsverwaltung des Bundes tätig, wenn der Bund mit mehr als der Hälfte beteiligt ist. Diese Regelung hat den Sinn, dass der mit den überwiegenden Kosten Belastete angemessene Durchgriffsrechte bei der Bewirtschaftung und Verausgabung hat.

Diese Grundgesetzregelung soll nunmehr durch eine Verfassungsänderung ausgehebelt werden, die dem Bund trotz erhöhter Kostentragung die daraus folgenden Kontrollrechte einschränkt. Dagegen wehrt sich die AfD-Fraktion mit aller Macht und stellt sich voll hinter die Aussage des Bundesrechnungshofs, der diese verantwortungslose Vorgehensweise kritisiert.

Es bleibt rätselhaft und wird nirgendwo begründet, wieso die Regierungskoalition eine solche Vorgehensweise wählt, die voraussehbar zu überhöhten Staatsausgaben führt, die bei ordnungsgemäßem Vorgehen vermieden werden könnten.“

 

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