Pressemitteilung

Glaser: Wer blockiert eine Reform des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag?

Berlin, 9. August 2019. Nachdem bereits in der vergangenen Woche Herr Oppermann (SPD) sich zu Wort gemeldet hatte, hat nunmehr die FDP das Thema erneut in die Öffentlichkeit gebracht. Herr Ruppert (FDP) erklärt ebenfalls die CDU/CSU zum Alleinblockierer des Projekts Verkleinerung des Bundestages.

Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser, der als Vertreter seiner Fraktion der Schäuble Kommission angehört hat, welche sich vorgenommen hatte, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen:

„Es ist richtig, dass die CDU/CSU keine wirkliche Reform wollte. Wer das bisherige System der Überhangmandate beibehalten will, was zusätzlich zu Ausgleichsmandaten führt, kann bei der notwendigen Verkleinerung des Bundestages nicht erfolgreich sein. Er kommt auch niemals zu einer Lösung, bei der vor der Wahl verbindlich die Mandatszahlen festgelegt werden, die dann nach der Wahl genauso herauskommen.

Nur waren die Vorschläge der FDP und anderer Parteien auch nicht zielführend. Die FDP wollte die Zielzahl der Abgeordneten von derzeit 598 auf 630 sogar noch erhöhen. Allerdings sollte die Zahl der Wahlkreise verkleinert werden von derzeit 299 auf 250 und damit das Übel der Überhang- und Ausgleichsmandate verringert werden. Herr Oppermann brachte vor Tagen den Zweipersonen-Direktwahlkreis ins Spiel, bei dem auch ein Geschlechterproporz festgelegt werden soll. Auch diese Überlegung wirft mehr Fragen auf als sie beantwortet.

Wenn man die Verkleinerung des Bundestages, die auch im internationalen Vergleich dringend angesagt ist, wirklich will und auch beim Verhältniswahlrecht bleiben möchte, was Konsens gewesen ist, dann muss man eine Regelung finden, welche die Entstehung von Überhangmandaten verhindert. Das kann man nicht dadurch erreichen, dass man die Zahl der Wahlkreise verkleinert. Dies führt zu aller erst zu einem endlosen Streit über die Neuzuschnitte der Wahlkreise. Zudem wird die mit dem Institut des Direktkandidaten behauptete Nähe zum Bürger in der Tat noch schwieriger, weil die Wahlkreise noch größer werden.

Die AfD hatte den bis heute einzigen echten Lösungsvorschlag unterbreitet. Danach bleiben die Wahlkreise bestehen und insofern bleibt auch prinzipiell das politische Institut von Direktmandaten erhalten. Allerdings darf keine Partei mehr Direktmandate erringen als ihr Sitze aus der Verhältniswahlstimme (der ‚Zweitstimme‘) zustehen. Das gelingt dadurch, dass aus jedem Bundesland maximal nur so viele Direktbewerber in den Bundestag einziehen, wie die gleiche Partei Mandate über ihr Zweitstimmenergebnis errungen hat. Das bedeutet in der Tat, dass für den Fall, dass mehr Direktbewerber relative Mehrheiten in Wahlkreisen erzielt haben als der Partei insgesamt Mandate zustehen, diejenigen nicht zum Zuge kommen, welche die relativ schlechtesten prozentualen Direkt-Wahlergebnisse erzielt haben.

Ja, das führt dazu, dass bundesweit ggfls. nicht in allen Wahlkreisen direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag einziehen. Es eröffnet jedoch die Chance, die Gesamtmandatszahl der Mandate für den Bundestag etwa auf 450 Sitze festzulegen und genau so viel Mandate auch nur zu vergeben. Die Abwägung dieses Vorteils gegenüber einer gewissen Einschränkung bei den Direktmandaten ist ein bezahlbarer Preis. Das ganze Leben besteht aus Zielkonflikten. Die muss man eben so lösen, dass dem wichtigeren Ziel der Vorrang gegeben wird. Es gibt in diesem Fall auch keinen Streit um Neuzuschnitte von Wahlkreisen, was den Vorteil hätte, dass eine solche Reform auch zeitnah umgesetzt werden könnte. Verhältnisse, wie beim Berliner Flughafen wären nicht zu befürchten.“

Beitrag teilen

Ähnliche Beiträge