Pressemitteilung

Maier: Brexit – Bundesregierung schafft Rechtsunsicherheit über die persönliche Haftung von Gesellschaftern einer „Ltd.“ mit  Sitz in Deutschland

Berlin, 14. Dezember 2018. Der Brexit bringt Umstellungsprobleme für ca. 10.000 Unternehmen, die in Deutschland unter der Rechtsform der britischen „Limited“ firmieren. Mit dem Austritt Großbritanniens aus der EU verliert diese Rechtsform für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ihre rechtliche Grundlage. Nach vorherrschender Meinung sind diese Unternehmen nach dem Austritt nach deutschem Recht, somit im Regelfall als oHG zu behandeln. Die Gesellschafter der oHG haften allerdings für alle Verbindlichkeiten unbeschränkt persönlich – sicher nicht das, was sie sich bei Gründung der Ltd. vorgestellt hatten.

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier dazu:

„Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es solchen Gesellschaften ermöglicht, in eine andere Rechtsform zu wechseln, die eine beschränkte Haftung vorsehen (z.B. GmbH & Co KG). Vor dem Brexit werden viele Unternehmen den Wechsel jedoch zeitlich nicht mehr schaffen. Die Bundesregierung hat vergessen, im Gesetz festzulegen, dass den Gesellschaftern während der Übergangszeit bis zum Wechsel in die deutsche Rechtsform keine persönliche Haftung droht. Die AfD hat deshalb im Ausschuss einen Antrag auf Änderung des Gesetzes gestellt, um diesem Missstand abzuhelfen und Rechtssicherheit für die Unternehmer zu schaffen. Der Antrag wurde von den übrigen Fraktionen abgelehnt. Es steht deshalb zu befürchten, dass mit dem Brexit vielen deutschen Unternehmen Rechtsunsicherheit droht.“

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