Pressemitteilung
Maier: Bundesregierung kann Verdacht auf Günstlingswirtschaft nicht ausräumen
Berlin, 20. März 2019. Erneut stand in der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag am Mittwoch ein Antrag der FDP-Fraktion zu den Umständen der Besetzung einer Referatsleiterstelle im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf der Tagesordnung, nachdem in der letzten Woche die Ausführungen der Bundesregierung auf gestellte Fragen nicht befriedigen konnten.
Der Obmann der AfD im Ausschuss, Jens Maier, fasst seine Eindrücke zusammen:
„Man kann sich eigentlich nur wundern, zu welchen Verrenkungen die Vertreter der Bundesregierung sich aufschwingen können, wenn versucht werden soll, augenfällige und offensichtliche Unstimmigkeiten bei der Besetzung von hoch dotierten Posten in Ministerien zu umschiffen. Es besteht berechtigter Aufklärungsbedarf, wenn ein externer Bewerber für eine Tätigkeit in einem Ministerium seit Monaten in Gesprächen mit der Personalverwaltung eben dieses Ministeriums steht, und dann zu einem geeigneten Zeitpunkt mit einer Bewerbungsfrist von lediglich 5 Tagen eine herausgehobene Position nur in den internen Hausmitteilungen ausgeschrieben wird. Weiterer Aufklärungsbedarf besteht, wenn dieser externe Bewerber zwar die nach dem Ausschreibungsprofil gestellten Anforderungen nicht erfüllt, die Position aber gleichwohl mit seiner Person besetzt wird. Ein richtiges ‚Geschmäckle‘ bekommt die Sache spätestens dann, wenn der externe Bewerber seit mehreren Jahren für den Bundesvorstand derselben Partei tätig war, die jetzt die Ressortleitung stellt. Das ‚Sahnehäubchen‘ dürfte die Eingruppierung dieser Position nach der Besoldungsgruppe B 3 sein – ein Schelm, wer hier an den Begriff ‚Filz‘ denkt?
Eine wirkliche Aufklärung seitens der Bundesregierung ist nach dem ganzen Herumgeeiere nicht zu erwarten. Ein solches Vorgehen beschädigt nicht nur, wie ich auch aus den Reihen der Unionsfraktion wahrzunehmen meinte, das Ansehen des Ministeriums, sondern vor allem das Vertrauen der Bevölkerung dahingehend, nicht in einer Bananenrepublik zu leben. Nachdem der Verdacht der Günstlingswirtschaft nicht entkräftet werden konnte, sind Weiterungen wohl unvermeidlich.“
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