Pressemitteilung
Münzenmaier: Geltendmachung von Fahr- und Fluggastrechten muss endlich digitalisiert werden
Berlin, 5. April 2019. „Inzwischen kann die Beförderung bei fast allen Verkehrsarten digital per Smartphone App oder auf der Homepage des Anbieters gebucht werden. Wenn die Kunden aber ihre Fahrgastrechte geltend machen wollen, weil Verbindungen ausgefallen sind oder verspätet waren, mauern viele Beförderungsunternehmen und verlangen einen schriftlichen Antrag“, teilt der AfD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier, Vorsitzender des Tourismusausschusses, mit. Das sei insbesondere angesichts des Flugchaos im vergangenen Sommer besonders ärgerlich. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr habe allein im Bereich der Flugreisen 2018 eine Steigerung der Schlichtungsanträge um 140 Prozent festgestellt.
Es sei daher höchste Zeit, so Münzenmaier, dass Fahr- und Fluggäste beim Verstoß gegen Fahrgastrechte einfacher, bequemer und schneller an ihr Geld kommen. „Dies können wir am besten dadurch erreichen, dass die auf dem deutschen Markt tätigen Anbieter von Beförderungsleistungen im Luft-, Bahn-, und Kraftomnibusverkehr gesetzlich verpflichtet werden, die digitale Geltendmachung und Abwicklung von Entschädigungsleistungen auf Internetseiten und mit Smartphone Apps zu ermöglichen“, ist Münzenmaier überzeugt und kündigt einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag an. Unverbindliche Selbstverpflichtungen aus der Beförderungsbranche reichen nach Münzenmaiers Ansicht bei weitem nicht aus.
Damit Menschen, die keine digitalen Medien nutzen wollen oder die keinen Zugang zu ihnen haben, nicht die Möglichkeit verlieren, ihre Rechte weiterhin in gewohnter Weise wahrzunehmen, müssen die Beförderungsunternehmen nach Auffassung der AfD auch zukünftig verpflichtet bleiben, die Erhebung von Entschädigungsansprüchen auf klassischem Weg zuzulassen. Dies werde der Antrag unterstreichen.
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