Pressemitteilung

Springer: Die Bundesregierung hat keinen Durchblick bei der Überweisung von Sozialleistungen ins EU-Ausland

Berlin, 28. September 2018. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, wie viel Geld aus dem System der sozialen Sicherheit auf ausländische Konten überwiesen wird. So lapidar wird die Frage im Rahmen einer Kleinen Anfrage der AfD nach der Überweisung diverser Leistungen aus dem System der sozialen Sicherheit auf ausländische Bankverbindungen beantwortet. Der Blindflug betrifft das Arbeitslosengeld genauso wie die Zahlung von Renten und der Sozialhilfe. Konkrete Fragen nach der Prüfung und Kontrolle konkreter Auslandssachverhalte werden von der Bundesregierung ausweichend beantwortet (BT-Drs. 19/4423).

Der AfD-Bundestagsabgeordnete René Springer sagt dazu:

„Ich bin schockiert über die Ahnungslosigkeit der Bundesregierung und den Kontrollverlust zum Nachteil der Steuer- und Beitragszahler! Statt konkrete Zahlen zu liefern, fährt die Bundesregierung die Schutzschilde hoch und versucht dem Versagen in der bekannten überheblichen Art und Weise zu begegnen.
Natürlich lässt sich durch den Gesamtbetrag der Überweisung von Geldbeträgen auf ausländische Konten (Jeder kann ein ausländisches Konto haben) pauschal kein Rückschluss auf den Aufenthaltsort des Zahlungsempfängers ziehen. Mir geht es aber um etwas anderes. Ich möchte von der Bundesregierung, dass meine Fragen beantwortet werden. Aus meiner Sicht ist es unmöglich seitens der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission über die Änderung einer EU-Verordnung zu verhandeln, die seit 2004 grenzüberschreitende Zahlungen von Leistungen aus dem System der sozialen Sicherheit regelt, ohne einen Überblick hinsichtlich tatsächlich bestehender Zahlungsströme, den Gruppen von Leistungsberechtigten sowie den Leistungsvoraussetzungen zu haben.
Ich fordere die Bundesregierung auf, hinsichtlich des Exports von Sozialleistungen endlich Ordnung in die Bücher zu bringen und Transparenz zu schaffen!“

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