Antrag

Verordnung von Hilfsmitteln durch Physiotherapeuten

Berlin, 28. Februar 2023. Durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde seit dem 1 Januar 2022 diversen Berufsgruppen aus dem Bereich der Pflege faktisch die Verordnung von bestimmten Produktgruppen der Hilfsmittel aus dem Hilfs- und Pflegehilfsmittelkatalog gesetzlich ermöglicht (§ 40 Absatz 6 und 7 Elftes Buch Sozialgesetzbuch).

Die Formulierung im Gesetzestext lautet zwar “Empfehlung”, zur Umsetzung fehlt aber nur die Genehmigung der Krankenkasse, wenn der Antrag von dem Versicherten dort eingereicht wurde. Ähnliche Befugnisse, nämlich die Verordnung entsprechender Hilfsmittel, hatten zuvor nur Ärzte. Weil Pflegefachkräfte, die ihre Patienten im Alltag behandeln, den entsprechenden Bedarf gut erkennen können, war es sinnvoll, entsprechende Befugnisse auf diese Berufsgruppe zu erweitern. Diese Situation trifft jedoch nicht nur auf Pflegefachkräfte, sondern auch auf Physiotherapeuten zu. Daher ist es ebenfalls sinnvoll die rechtliche Stellung von Physiotherapeuten der von Pflegefachkräften nach § 40 Absatz 6 und Absatz 7 des Elften Buches Sozialgesetzbuch anzugleichen.

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