Pressemitteilung

11. Sitzung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

In der Debatte zum Einzelplan 30 „Bildung und Forschung“ des Bundeshaushalts 2019 legte die AfD-Bundestagsfraktion dem Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zwölf Änderungsanträge vor. Dr. Götz Frömming, der bildungs- und forschungspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, betonte die Notwendigkeit, die finanziellen Mittel für die berufliche Bildung und für die Förderung von Innovationen durch Forschung und Entwicklung deutlich zu erhöhen. Dabei hob er die notwendige Anerkennung der Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung hervor. Besonders vor dem Hintergrund des zu beklagenden Fachkräftemangels sollten auch begabte und talentierte Auszubildende eine zusätzliche Förderung bekommen. Kritisch sehen die in diesem Ausschuss vertretenen Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion die zunehmende Ideologisierung von Programmen der Bundesregierung, wie zum Beispiel die verstärkte Förderung der sogenannten Gender Studies an deutschen Hochschulen und Universitäten. In der anschließenden Debatte im Bundestagsausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung um die Änderung des Grundgesetzes – hier ging es insbesondere um Art. 104c (Finanzhilfen für die kommunale Bildungsinfrastruktur) – forderte Dr. Frömming, den Bildungsföderalismus in Deutschland beizubehalten und das Subsidiaritätsprinzip strikt zu beachten. Entschieden wandte sich Dr. Frömming gegen eine Änderung des Grundgesetzes, damit Programme des Bundes durchgeführt werden können, die in die Kulturhoheit der Länder eingreifen. Bestätigt wird diese Ablehnung entsprechender Maßnahmen des Bundes durch eine Reihe von Sachverständigengutachten, die am vergangenen Montag im Haushaltsausschuss des Bundestages vorgelegt wurden.

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