Doppelstandards bei Ordnungsrufen sind nicht hinnehmbar

Doppelstandards bei Ordnungsrufen sind nicht hinnehmbar

Berlin, 19. Dezember 2025. In der Plenardebatte am Donnerstag wurde dem AfD-Abgeordneten Martin Reichardt ein Ordnungsruf erteilt. Dieser hatte zuvor Ralf Stegner (SPD) im Zusammenhang mit dessen öffentlichem Aufruf, das „Personal der AfD [zu] attackieren“, einen „Hetzer“ genannt. Stegner selbst hatte im November für seine Bezeichnung des AfD-Abgeordneten Curio als „Turbohetzer“ vom sitzungsleitenden Vizepräsidenten keinen Ordnungsruf erhalten. Dazu teilt der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, mit:

„Leider ist die Ungleichbehandlung der AfD-Fraktion bei der Erteilung von Ordnungsrufen durch das Präsidium kein Einzelfall. Ich habe bereits mehrmals im Ältestenrat auf diesen Missstand hingewiesen. Leider hat sich an diesem Doppelstandard bislang nichts geändert, wie dieser aktuelle Fall nun zeigt. Dieser fortgesetzte Missstand ist nicht hinnehmbar und droht das Vertrauen in eine unparteiische Sitzungsleitung zu untergraben.“

Der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt ergänzt: „Der AfD-Fraktion werden nicht nur die ihr zustehenden Ausschussvorsitze verweigert, sondern seit 2017 auch der ihr zustehende Posten eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages. Das ist kein Zufall: Dieses Amt ist nicht allein ein symbolisches. Die Sitzungsleitung erlaubt durchaus erhebliche Steuerungsmöglichkeiten, deren Missbrauch die freie Rede im Deutschen Bundestag und damit die Demokratie erheblich gefährden. Ein Beispiel dafür ist der gegen mich verhängte Ordnungsruf für die Verwendung des Wortes Hetzer, während Ralf Stegner für die Verwendung dieses Begriffes vor einigen Wochen nicht gerügt wurde. Ralf Stegner wegen seines öffentlichen Aufrufs zur Gewalt gegen AfD-Politiker einen ,Hetzer‘ zu nennen, sehe ich als reine Tatsachenfeststellung an. Es wird Zeit, zu den demokratischen Gepflogenheiten zurückzukehren und der AfD-Fraktion den ihr zustehenden Vizepräsidenten zu gewähren.“

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