Wahl von Geywitz ist Angriff auf Unabhängigkeit der Finanzkontrolle

Wahl von Geywitz ist Angriff auf Unabhängigkeit der Finanzkontrolle

Berlin, 5. März 2026. Der Deutsche Bundestag hat heute Klara Geywitz zur Vizepräsidentin des Bundesrechnungshofs (BRH) gewählt. Geywitz war bis vor kurzem noch Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Kabinett Scholz und verfügt nicht über die Befähigung zum Richteramt, weshalb die Personalie für öffentliche Kritik sorgte. Hierzu erklärt der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Michael Espendiller:

„Der Bundesrechnungshof ist das zentrale Kontrollorgan unserer Demokratie. Als Haushälter wären wir ohne seine unabhängige Arbeit quasi blind – denn nur der BRH darf direkt in die Akten der Ministerien schauen. Somit wird durch die Arbeit des BRH eine detaillierte parlamentarische Kontrolle der Regierungsarbeit überhaupt erst möglich. Deshalb muss die Unabhängigkeit des BRH unter allen Umständen gewahrt werden. Wer als Ministerin eben noch Ressortverantwortung trug und nun die Prüfung eben dieser Mittelverwendung mitüberwachen soll, verkörpert das Zusammenfallen von Kontrolleur und Kontrolliertem. Das darf in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht vorkommen. Darüber hinaus fügt sich die Wahl von Klara Geywitz ein in eine Reihe von Angriffen auf den BRH, die nicht nur von politischen Gegnern der Schuldenbremse, sondern auch aus dem Bundesfinanzministerium kamen: Zuerst gab es unberechtigte, inhaltliche Kritik am BRH, dann pauschale Stellenkürzungen – und nun wird der Bundesrechnungshof mit der Berufung einer ehemaligen Ministerin direkt an die Kette gelegt. Es ist klar erkennbar, dass Lars Klingbeil den BRH so zur Außenstelle des Bundesfinanzministeriums machen will. Die Mechanismen der Selbstregulierung haben hier klar versagt. Deshalb haben wir in dieser Woche unseren Entwurf eines BRH-Unabhängigkeitsgesetzes vorgelegt (BT-Drs. 21/4454), der bei der Berufung in Führungspositionen des Bundesrechnungshofes Karenzzeiten von fünf Jahren für ehemalige Regierungsmitglieder und zwei Jahren für ehemalige Abgeordnete vorsieht. Auf diese Weise wäre sichergestellt, dass nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch die Integrität des Bundesrechnungshofes gewahrt würde.“

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