Urteil beendet die Debatte über das Hauruck-Verfahren nicht
Urteil beendet die Debatte über das Hauruck-Verfahren nicht
Berlin, 23. Juli 2026. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Organstreitverfahren zum Gebäudeenergiegesetz (2 BvE 4/23), an dem mehrere Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion beteiligt waren, erklären Marc Bernhard, Baupolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, und Malte Kaufmann, Obmann der AfD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschaft und Energie:
„Wir nehmen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts selbstverständlich zur Kenntnis. Sie ändert jedoch nichts an der politischen Tatsache, dass das sogenannte Heizungsgesetz in einem Verfahren beraten und beschlossen wurde, das einer umfassenden parlamentarischen Debatte nicht gerecht wurde.
Aus dem heutigen Verfahren darf kein Freibrief für die Regierung und die Bundestagsmehrheit werden, weitere Gesetze im Hauruck-Verfahren durchzusetzen. In einem Rechtsstaat muss das Parlament die Möglichkeit haben, seine Kontroll- und Mitwirkungsrechte wirksam und transparent wahrzunehmen.
Unsere Kritik am Gebäudeenergiegesetz bleibt auch in seiner neuen Form unter dem Titel Gebäudemodernisierungsgesetz unverändert. Das Gesetz belastet Bürger, Eigentümer, Mieter und Betriebe mit Kosten, Bürokratie und Unsicherheit. Deshalb fordern wir weiterhin seine vollständige Abschaffung.“
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