AfD-Bundestagsfraktion erstattet Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz

AfD-Bundestagsfraktion erstattet Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz

Berlin, 10. September 2026. Die AfD-Bundestagsfraktion hat Strafanzeige gegen Bundeskanzler Friedrich Merz wegen verleumderischer Beleidigung gestellt. Anlass ist die Rede des Bundeskanzlers während der Haushaltsberatungen im Deutschen Bundestag am Mittwoch, in der er der AfD-Fraktion vorgeworfen hatte, sie propagiere „Remigration”, was „nichts anderes” sei „als eine ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft”.

Dazu teilt der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, mit:

„Friedrich Merz hat mit seiner Rede mal wieder eine Grenze überschritten, diesmal jedoch strafrechtlich relevant. Seine haltlosen und widerwärtigen Äußerungen, mit denen er unsere Bundestagsfraktion und jedes einzelne Mitglied in den Dreck ziehen will, sind vollkommen inakzeptabel und auch justiziabel. Die Unterstellung, die AfD-Fraktion – die fest auf dem Boden des Grundgesetzes steht – setze sich für ethnische Säuberungen, also in letzter Konsequenz für Vertreibungen und Morde, ein, sind so eindeutig, dass hier die Justiz tätig werden muss. Die Äußerung des Kanzlers ist auch nicht etwa von der Indemnität gedeckt, denn es handelt sich nach unserer Auffassung um verleumderische Beleidigungen, die sich nicht nur gegen jedes einzelne Mitglied der AfD-Fraktion richten, sondern letztlich auch politisch gegen Millionen Bürger.”“

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