Bundesregierung bleibt bei Reform des Statusfeststellungsverfahrens auf halbem Weg stehen

Bundesregierung bleibt bei Reform des Statusfeststellungsverfahrens auf halbem Weg stehen

Berlin, 5. November 2026. Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie Wirtschaft und Energie haben Eckpunkte für eine Reform des Statusfeststellungsverfahrens zur Abgrenzung von Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung vorgelegt. Diese sehen einen „weiteren Zugang“ zur Selbständigkeit vor, der sich an bestimmten Kriterien für unternehmerisches Handeln orientiert. Die nicht mehr zeitgemäßen Merkmale Eingliederung und Weisungsgebundenheit sollen dafür künftig außer Betracht bleiben. Hierzu erklärt der AfD-Bundestagsabgeordnete Peter Bohnhof:

„Die Abkehr von den überholten Merkmalen Eingliederung und Weisung ist ein Fortschritt. Die Bundesregierung bleibt aber auf halbem Weg stehen: Sie hält an einem formal-technischen Kriterienraster fest, statt die Statusprüfung am eigentlichen Schutzzweck der Sozialversicherung auszurichten. Es fehlen zudem eine klare Bindungswirkung der Statusfeststellung, ein Hybrid-Modell zur Anrechnung bereits geleisteter Vorsorgebeiträge, widerlegbare Vermutungsregeln und die Wahlfreiheit bei der Altersvorsorge.

Zudem verabschiedet sich die Bundesregierung nicht von der Zwangsverpflichtung der Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung. Diese wird lediglich aus der Statusreform herausgelöst und soll bei der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission weiterverfolgt werden.

Die AfD-Bundestagsfraktion hat längst einen konkreten Vorschlag vorgelegt, der die Berufsfreiheit für Selbständige wirklich sichert (BT-Drs. 21/5059 ). Unser Entwurf richtet die Statusprüfung streng am Schutzzweck – dem Schutz vor mangelnder Eigenvorsorge – aus und garantiert den Selbständigen volle Wahlfreiheit bei der Form der Vorsorge. Das ist der Maßstab, an dem sich die Bundesregierung messen lassen muss.“

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