Pressemitteilung

Albrecht Glaser / Kay Gottschalk: Freibeträge und Wertgrenzen für Erbschaftsteuer müssen angepasst werden

Berlin, 2. Dezember 2022. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Albrecht Glaser und der finanzpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion Kay Gottschalk kritisieren aus Anlass der Debatte im Deutschen Bundestag die Erbschaft- und Schenkungsteuer in der heutigen Form als nicht verfassungsgemäß.

Albrecht Glaser, Mitglied im Deutschen Bundestag:

„Wir fordern, dass angesichts der enormen Inflation und der exorbitanten Immobilienpreissteigerungen die Freibeträge und auch die Wertgrenzen für den progressiven Steuertarif des Erbschaftsteuergesetzes deutlich angehoben werden. Dann könnten Eltern ihren Kindern wieder das Familienheim ohne Zugriff des Staates vererben. Außerdem darf der Zugriff auf die Vermögenssubstanz mittelständischer Unternehmen nicht in der Weise stattfinden, dass Betriebsaufgaben erzwungen werden, um Steuerschulden zu begleichen.“

Kay Gottschalk, finanzpolitischer Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion:

„Im Jahressteuergesetz 2022 werden die Maßgaben für Bewertungen von Immobilien für die Erbschaftsteuer aufgrund eines Verfassungsgerichturteils angepasst. Gleichzeitig vergisst die Ampelregierung allerdings die Anpassung der Freibeträge und der Wertgrenzen für die Steuerklassen. Die SPD und die Grünen verweigern diesen Respekt vor ehrlich erworbenem Vermögen. Man wird sehen, ob die CDU/CSU im Bundesrat eine Mehrheit erhält, um dort die Regierungskoalition auszubremsen.

Wer diese Debatte verfolgt hat, konnte feststellen, dass es der SPD und den Grünen in den Kram passt, dass sich die Erbschaftsteuer durch die neuen Bewertungsgrundlagen extrem erhöhen wird. Nach eigenen Berechnungen kann sie bis auf das Zwanzigfache ansteigen. Das ist Steuerraub für jeden Erblasser, der durch sein versteuertes Einkommen Vermögen aufgebaut hat und dies an die nächste Generation vererben oder verschenken will.“

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