Pressemitteilung

Bernhard: Keine Benachteiligung für Deutschland

Berlin, 20. Oktober 2018. Der Karlsruher Bundestagsabgeordnete der AfD-Fraktion und Mitglied im Umweltausschuss Marc Bernhard kritisiert in einer Rede im Bundestag die Umsetzung der EU-Richtlinie für mittlere Feuerungsanlagen:

„Das Ziel der EU-Richtlinie für mittlere Feuerungsanlagen ist es eigentlich, einheitliche Emissions-Grenzwerte und gleiche Wettbewerbsbedingungen in ganz Europa zu schaffen! Und was macht das Umweltministerium daraus? Wieder einen nationalen Alleingang. Die Regierung weiß nicht, wieviel die fraglichen Emissionen überhaupt zur Gesamtsituation in Deutschland beitragen. Sie weiß ganz offensichtlich nicht einmal, was es bringt, die europäischen Grenzwerte noch einmal zu verschärfen. Die Regierung weiß also eigentlich gar nichts und belastet trotz diesem Nichtwissen wieder einmal die Menschen in unserem Land.

Gleiche Wettbewerbsbedingungen? Nicht für Deutschland!

Die Bundesregierung ist offensichtlich der Auffassung den Deutschen geht es zu gut, da kann man ruhig ein paar Wettbewerbsnachteile draufpacken. So werden aus einem 0,25 Gramm pro Kubikmeter Stickstoffdioxid-Grenzwert in der EU-Richtlinie mal eben 0,1 Gramm für Deutschland. Völlig egal, ob es notwendig ist oder nicht.

Die Regierung begründet ausführlich was uns das alles mindestens kosten soll. Aber was es bringt, wird uns nicht gesagt. Die Regierung weiß nicht, wieviel die fraglichen Emissionen überhaupt zur Gesamtsituation in Deutschland beitragen. Sie weiß ganz offensichtlich nicht einmal, was es bringt, die europäischen Grenzwerte noch einmal zu verschärfen. Die Regierung weiß also eigentlich gar nichts und belastet trotz diesem Nichtwissen wieder einmal die Menschen in unserem Land.

Ganz offensichtlich hat die Regierung das Ziel einheitlicher Emissions-Grenzwerte in Europa nicht verstanden.

Durch die neue Verordnung werden gerade kleine und mittelständische Unternehmen besonders belastet, also diejenigen die über 80 Prozent der Auszubildenden beschäftigen und über 60 Prozent der sozialversicherungspflichten Arbeitsplätze in Deutschland schaffen.

Und nun bezieht die Regierung auch noch Notstromaggregate ein. Tatsächlich soll für Notstromaggregate, die nur für den Katastrophen-fall vorgehalten werden, Luftreinhaltungs-Anforderungen festlegen werden.

Selbst der „grüne“ Umweltminister von Baden-Württemberg, Untersteller, rechnet ab 2019 damit, dass in Deutschland wegen der Energiewende öfter mal das Licht ausgehen wird.

Wer dann gerade das Pech hat, auf einem Operationstisch zu liegen, dem wird es völlig egal sein, wieviel Stickstoffdioxid aus dem Notstromaggregat herauskommt, das ihn gerade am Leben hält. Deshalb müssen Notstromaggregate ganz aus der Verordnung herausgenommen werden.

Denn es darf nicht sein, dass die Regierung auf der einen Seite durch die vermurkste Energiewende Blackouts verursacht und auf der anderen Seite ausgerechnet die Menschen bestraft, die genau dagegen Vorsorge treffen. Diese Menschen müssen wir unterstützen und nicht bestrafen!

Die AfD-Fraktion lehnt die 44. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung ab!“

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