Bernhard: Lungenexperten bestätigen AfD
Bernhard: Lungenexperten bestätigen AfD
Berlin, 25. Januar 2019. „Über einhundert renommierte Lungen-Experten bestätigen unsere Forderung nach einer Überprüfung des willkürlich festgesetzten Stickoxid-Grenzwertes von 40 Mikrogramm. Verkehrsminister Scheuer begrüßt die Initiative der Lungenärzte. Die AfD-Fraktion bringt seit einem Jahr Anträge in den Bundestag ein und fordert, dass dieser unsinnige Grenzwert erstmals wissenschaftlich überprüft wird. Aber alle unsere Anträge wurden von den anderen Parteien abgelehnt. Der ideologische Wahnsinn muss gestoppt werden! Deshalb werden wir jetzt erneut einen Antrag hierzu einbringen. Dann werden wir sehen wie sich die CDU/CSU positioniert.“, so Marc Bernhard, Mitglied im Umweltausschuss und Sprecher der AfD-Landesgruppe Baden-Württemberg im Bundestag.
Bernhard erklärt weiter:
„Seit über einem Jahr lauten unsere Forderungen wie folgt:
- Die erstmalige wissenschaftliche Überprüfung des Grenzwertes.
- Bis zum Vorliegen der Ergebnisse die Aussetzung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm und die Anwendung des amerikanischen Stickoxid-Grenzwertes von 100 Mikrogramm.
- Die sofortige Aussetzung sämtlicher Fahrverbote.“
Mit Bezug auf den Lungenexperten Prof. Dieter Köhler, ehemaliger Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), sagt Bernhard:
„Die lange Liste der Forscher und Lungenärzte, die die Stellungnahme von Prof. Köhler, und drei weiteren Wissenschaftlern unterschrieben haben, spricht für sich. Die Experten erklären, dass der EU-Luftqualitäts-Grenzwert für Stickstoffdioxid von 40 Mikrogramm ohne wissenschaftliche Begründung festgesetzt wurde und bezweifeln dessen gesundheitliche Relevanz. Sie fordern eine kritische Überprüfung der Auswirkung von Stickoxiden und Feinstaub und neue unabhängige wissenschaftlichen Studien, da wichtige Faktoren bislang ignoriert würden.
Zunehmend werden offensichtlich die wissenschaftlichen Methoden verlassen und durch Ideologien ersetzt. Die Ideologisierung wird weiter zunehmen, und in vielen Städten werden weitere Fahrverbote eingeklagt. Und das, obgleich es so aussieht, als ob die wissenschaftlichen Daten, die scheinbar hohe Todeszahlen durch Luftverschmutzung ausweisen, einen systematischen Fehler enthalten und extrem einseitig interpretiert wurden.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwalt-Vereins kritisiert die Dieselfahrverbote. Die Verbote schränken viele Privatleute und Gewerbetreibende in ihrer grundgesetzlich garantierten persönlichen und beruflichen Freiheit ein.
Die EU-Grenzwerte sind demnach unsinnig und die darauf basierenden Fahrverbote ideologisch motiviert und kontraproduktiv.“
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