Die AfD-Bundestagsfraktion hat beantragt, digital zu zählen, wie viele Abgeordnete im Bundestag anwesend sind, um die Beschlussfähigkeit schnell und fehlerfrei feststellen zu können.

Dabei will die AfD-Bundestagsfraktion durch eine Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages erreichen, dass digitale Abstimmungsgeräte genutzt werden.

Hintergrund ist, dass am 28. Juni 2019 die Beschlussfähigkeit nicht gegeben war, da nur weniger als die Hälfte der Abgeordneten anwesend waren. Trotzdem bejahte der Sitzungsvorstand unter dem Vorsitz von Claudia Roth (Grüne) einmütig die Beschlussfähigkeit.

Der Sprecher der AfD-Fraktion für Parlamentsrecht Thomas Seitz erklärt hierzu: „Digitale Abstimmungsgeräte beugen dem Machtmissbrauch bei der Ermittlung der Beschlussfähigkeit vor.“