Pressemitteilung

Stellungnahme der AfD-Fraktion zu den Corona-Beschlüssen des Koalitionsausschusses

Berlin, 23. April 2020. Zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes sowie zur Verlängerung des Arbeitslosengeldes I teilt der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Uwe Witt, mit:

„Natürlich müssen Arbeitnehmer, deren Unternehmen auf Grund von Betriebseinschränkungen, die durch eine Pandemie hervorgerufen sind, ein erhöhtes Kurzarbeitergeld bekommen, um nicht von heute auf Morgen zum Sozialfall zu werden.

Die Art der Staffelung, die die Große Koalition vorsieht, ist unseres Erachtens allerdings falsch. Ein höherer Bezug von Kurzarbeitergeld muss von Anfang an gegeben sein, denn nicht jeder Arbeitnehmer befindet sich in der Situation seine Rücklagen aufzehren zu können.

Wir begrüßen, dass die Koalition unseren Antrag zur generellen Hinzuverdienstmöglichkeit beim Kurzarbeitergeld umgesetzt hat. Resümierend ist aber festzustellen, dass viele Betriebe bei einem Betriebsstillstand von mehr als vier Monaten nicht mehr in der Lage sein werden Ihren Betrieb wieder zu eröffnen. Daher erscheint das Vorhaben der Regierung das Kurzarbeitergeld auch noch nach sieben Monaten zu zahlen, eher dazu zu dienen die Arbeitslosenstatistik zu schönen.

Die Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I um drei Monate für Arbeitslose, deren Anspruch in der Corona-Pandemie auslaufen würde, ist begrüßenswert. Da die Möglichkeiten der Arbeitsplatzsuche und -vermittlung seit Beginn der Pandemie mehr als schwierig sind.“

Zur Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie und zum Steuernachlass auf Vorauszahlungen für 2019 für Klein- und Mittelbetriebe teilt der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Steffen Kotré, mit:

„Die Gastronomie ist eine der am meisten betroffen Branchen. Die Umsätze können nicht nachgeholt werden. Deshalb fordern wir unter Einhaltung der Hygienemaßnahme die sofortige Wiederöffnung auch dieser Betriebe. Mehrwertsteuersenkung ist gut und folgt unseren Forderungen, ist aber nicht ausreichend.

So ist auch der Nachlass bei den Steuervorauszahlungen für Mittelständler einzuordnen: in Ordnung, aber nicht ausreichend. Nur ein umgehendes Wiederanfahren der Wirtschaft wird eine stärkere Wirtschaftskrise verhindern.“

Zum Zuschuss für digitale Lernmittel bedürftiger Schüler teilt der bildungspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Götz Frömming, mit:

„Die Beschlüsse des Bundes, ‚bedürftige Schüler‘ bei der Ausstattung mit digitalen Lernmitteln zu unterstützen, sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. In der Krise werden die gewaltigen Versäumnisse in der Bildungspolitik sichtbar, für die allerdings der Bund nicht allein verantwortlich ist.

Nur ein kleiner Teil der durch den Digitalpakt längst zur Verfügung stehenden Mittel wurde bisher abgerufen. Die Schulen haben außerdem auch noch ganz andere Probleme: Wie soll bei zu wenig Personal, überfüllten Klassen und maroden Sanitäranlagen ein Schulbetrieb gewährleistet werden, der den Anforderungen der Gesundheitsämter zur Bekämpfung der Pandemie entspricht? Auf diese Frage haben Bund und Länder bisher keine Antwort gefunden.“

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