Pressemitteilung
Brandner: Abmahnmissbrauch – CDU/CSU kritisiert die Regierung, AfD liefert
Berlin, 2. Oktober 2019. Die CDU/CSU-Fraktion kritisiert den Regierungsentwurf zum Abmahnmissbrauch und hofft auf Nachbesserungen. Die Expertenanhörung findet dazu am 23.10.2019 statt. Die Unionsfraktion vermisst im Regierungsentwurf Regelungen für einen effektiveren Schutz von Mittelstand und Vereinen gegenüber gewerblich handelnden Abmahnvereinen. Demgegenüber würden sinnvolle Regelungen abgeschafft bzw. beschränkt. So das Klagerecht bestimmter Innungsverbände des Handwerks und die Möglichkeit zur freien Wahl des Gerichtsstands. Auch könnten Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung nach dem Regierungsentwurf weiterhin zu Abmahnungen führen.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stephan Brandner sagt zur Regierungskritik der Unionsfraktion:
„Die Unionsfraktion traut sich Regierungskritik. Dann muss der Regierungsentwurf wirklich schlecht sein. Statt allerdings vergeblich auf Nachbesserungen zu hoffen, sollte die Union dem Gesetzentwurf der AfD zustimmen (BT-Drs. 19/13205). Denn unser Entwurf bietet für alle berechtigten Kritikpunkte eine Lösung: Vereinen, die aus Abmahnungen ein Geschäft machen, wird die Klagebefugnis entzogen. Verstöße gegen die DSGVO berechtigen nicht zur Abmahnung. Und wer Formalverstöße im Internet abmahnt, muss künftig seinen Anwalt selbst bezahlen. Bewährte Regelungen wie das Klagerecht der Innungsverbände und die freie Gerichtswahl bleiben bei uns selbstverständlich unangetastet.“
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